Titel
Minderwert eines vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs beträgt 10 % des Kaufpreises
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Bremen
Urteilsdatum
2019-04-12
Aktenzeichen
4 O 365/18
Kategorie
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Teaser
Die Klägerin hatte zunächst Schadensersatz in Höhe des Kaufpreises des vom Dieselskandal betroffenen Fahrzeugs verlangt. Nach dem sie das Fahrzeug verkauft hat, verlangt sie nunmehr Ersatz des aus Manipulation folgenden Minderwerts. Das LG Bremen schätzt den auf 10 % des Kaufpreises.

Aus den Gründen:

… Der Hersteller des Motors eines vom sog. Diesel-Abgasskandals betroffenen Fahrzeugs haftet gegenüber dem Erwerber eines Gebrauchtwagens aus §§ 826, 31 BGB.2. Hat der Erwerber eines vom sog. Diesel-Abgasskandal betroffenen Fahrzeugs das Fahrzeug bereits wieder weiterveräußert, so steht ihm ein Schadensersatzanspruch gegen den Hersteller auf Ausgleich des Mangel-Minderwertes zu; diesen schätzt die Kammer nach § 287 ZPO in entsprechender Anwendung von § 441 Abs. 3 BGB auf 10% des Kaufpreises.

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