Titel
Kosten für isolierte Ermittlung des Minderwerts erstattungspflichtig
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Ulm
Urteilsdatum
2017-10-26
Aktenzeichen
1 C 1097/17
Kategorie
,
Teaser
Beauftragt der Geschädigte, der bei einer Schadenabrechnung auf Kostenvorschlagsbasis bemerkt, dass ihm dabei die Wertminderung entgeht, einen Schadengutachter isoliert mit der Ermittlung des merkantilen Minderwerts, sind die Kosten dafür vom Schädiger zu erstatten.

Aus den Gründen: …

Die Beklagte haftet … in voller Höhe. Hierzu gehört auch die Ermittlung der Höhe eines merkantilen Minderwerts, die der Kläger durch Beauftragung … veranlasst hat …

Soweit die Beklagte meint, der Kläger sei verpflichtet gewesen, insoweit entweder zunächst eine Werkstatt zu befragen, oder aber die Beklagte, ist dem nicht zu folgen.

 

Anlagen

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