Titel
Hoher Minderwert bei wertvollem Oldtimer
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Düsseldorf
Urteilsdatum
2010-11-30
Aktenzeichen
1 U 107/08
Kategorie
Teaser
Die Grundsätze für die Festsetzung einer Wertminderung bei alten Fahrzeugen werden im Falle der Beschädigung eines wertvollen Oldtimers durch den Verlust an Originalität ergänzt. Bei der Beschädigung eines hervorragend erhaltenen Mercedes 300 SL geht es weniger um eine verbleibende Schadensanfälligkeit, sondern um die Frage, ob die Bewertung des Verkaufspreises des Fahrzeuges nach dem Unfall trotz ordnungsgemäß behobenen Heckschadens gesunken ist. Ist dies der Fall, ist ein merkantiler Minderwert eingetreten.

Aus den Gründen:

… Der merkantile Minderwert ist als Teil des Sachschadens anerkannt.

… Dieser allgemeine Ansatz wird im Falle der Beschädigung eines wertvollen Oldtimers durch den eintretenden Verlust an Originalität ergänzt und teilweise überdeckt. Bei der Beschädigung des Mercedes 300 SL geht es nicht weniger um eine verbleibende Schadensanfälligkeit, sondern um den Verlust an Originalität. Dies ist das Kriterium, das der Sachverständige für eine Begründung des merkantilen Minderwertes heranzieht. Es geht allein um die Frage, ob die Bewertung des Verkaufspreises des Fahrzeuges nach dem Unfall trotz ordnungsgemäß behobenen Heckschadens gesunken ist. Ist dies der Fall, ist ein merkantiler Minderwert eingetreten. In diesem Sinne hält auch Eggert (Verkehrsrecht aktuell 2010, 135) unter Hinweis auf die Entschließung Nr. 3 des 1.Deutschen Oldtimertages eine merkantile Wertminderung bei Oldtimern für möglich, insbesondere bei Beschädigung oder Zerstörung historischer Substanz.

Anlagen
Quellen

Eggert, Verkehrsrecht aktuell 2010, 135)

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