Titel
Kein Minderwert bei gesuchtem Fahrzeugtyp Porsche 911 Carrera Coupé nach Schaden in Waschstraße
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Frankfurt
Urteilsdatum
2005-10-28
Aktenzeichen
24 U 111/05
Kategorie
, ,
Teaser
Schaden stellt keinen eigentlichen „Unfallschaden“ dar; ein Kaufinteressent, der wegen dieses die Fahrzeugstruktur nicht im geringsten betreffenden Schadens auf eine Verringerung des Kaufpreises dringen würde, wäre nicht recht ernst zu nehmen. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Wagen um ein sehr gesuchtes, wertstabiles Fahrzeugmodell.

Aus den Gründen:

… Selbst bei hohem Reparaturkostenaufwand ist ein merkantiler Minderwert eines beschädigten und fachgerecht reparierten Kfz nicht anzunehmen, wenn der Schaden kein eigentlicher Verkehrsunfallschaden war und das betroffene Fahrzeugmodell sehr gesucht und wertstabil ist.

Diese Klarstellung traf das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. im Fall eines Pkw-Eigentümers. Beim Besuch einer Waschstraße war sein Wagen beschädigt worden. Das OLG entschied, dass er neben dem Ersatz des Sachschadens keine Entschädigung für einen merkantilen Minderwert verlangen könne. Nach den hier gegebenen Umständen sei der Handelswert des Wagens nicht gemindert. Der Schaden stelle keinen eigentlichen „Unfallschaden“ dar, er betreffe die Fahrzeugstruktur nicht. Ein Kaufinteressent, der deshalb auf eine Verringerung des Kaufpreises dringen würde, wäre nicht recht ernst zu nehmen. Darüber hinaus handele es sich bei dem Wagen um ein sehr gesuchtes, wertstabiles Fahrzeugmodell.

Anlagen
Quellen

DAR 2006, 23

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