Titel
Minderwert kann nach Methode Ruhkopf/Sahm durch das Gericht ermittelt werden
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Karlsruhe
Urteilsdatum
1998-03-10
Aktenzeichen
8 C 30/98
Kategorie
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Teaser
Die merkantile Wertminderung bei einem relativ neuen Motorrad kann nach den üblichen Methoden durch das Gericht berechnet werden.Die Wertminderung kann bei einem 1 1/2 Jahre alten Motorrad mit einer Laufleistung von ca. 10000 km bei Reparaturkosten in Höhe von 10131 DM nach der Methode Ruhkopf/Sahm ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Gericht ermittelt werden.

Zusammenfassung der Gründe:

Ist es nach den Umständen unstreitig, dass eine Wertminderung vorliegt, kann das Gericht diese nach den anerkannten Methoden selbst vornehmen.

Bei Reparaturkosten in Höhe von 10.131,85 DM für die Beschädigung eines anderthalb Jahre alten Motorrades mit einer Laufleistung von circa 10.000 km beschädigt, ist die Zuerkennung eines merkantilen Minderwertes unstreitig.

Das Gericht kann die Wertminderung ohne Einholung eines Sachverständigengutachtens nach der Methode Ruhkopf/Sahm selbst ermitteln.

Anlagen

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

DAR 1998, 358

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