Titel
Wertminderung auch für Nutzfahrzeuge sofern es für Fahrzeug einen Markt gibt
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Bad Arolsen
Urteilsdatum
2001-10-18
Aktenzeichen
2 C 119/01
Kategorie
,
Teaser
Wertminderung wird auch für Nutzfahrzeuge zuerkannt, sofern es für Fahrzeuge der vorliegenden Art einen Markt gibt.

Aus den Gründen:

… Der Schaden der Klägerin erstreckt sich auch auf den merkantilen Minderwert. Das klägerische Fahrzeug hat einen Minderwert in Höhe von mindestens 5.000,00 DM erlitten. Dies folgt aus dem schriftlichen und mündlichen Gutachten des Sachverständigen … Der Sachverständige hat ausgeführt, dass sowohl nach den üblichen rechnerischen Nutzfahrzeughändlern ein Minderpreis von mindestens 5.000,00 DM im Fall der Veräußerung des Fahrzeugs erzielt würde. Aufgrund der Gutachten ist auch davon auszugehen, dass es einen Markt für Nutzfahrzeuge der vorliegenden Art gibt.

Unerheblich ist, dass die Klägerin das Fahrzeug nicht vollständig repariert hat. Der Anspruch auf Ersatz des Minderwertes ist unabhängig von dem Verhalten des Geschädigten geschuldet. …

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert