Titel
Minderwert auch bei Reparaturkosten unter 10 % des Wiederbeschaffungswerts
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Leipzig
Urteilsdatum
2001-08-24
Aktenzeichen
3 C 10051/00
Kategorie
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Teaser
Das AG Leipzig geht grundsätzlich von der 10-%-Grenze aus, lässt aber dann ausnahmsweise eine Wertminderung zu, wenn der Sachverständige im Gutachten trotz der niedrigen Reparaturkosten eine solche zugebilligt hat.

Hat der Kraftfahrzeugsachverständige die merkantile Wertminderung für ein Unfallfahrzeug aufgrund dessen in Augenscheinnahme geschätzt, ist dieser Schätzung der Vorzug vor der pauschalen Berechnung der Wertminderung nach Ruhkopf/Sahm zu geben, selbst wenn die Reparaturkosten im Verhältnis zu den Wiederbeschaffungskosten des Fahrzeuges weniger als 10 % betragen.

Anlagen

Quellen

Schaden-Praxis 2001, 420 f.

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