Titel
Wertminderung bei fiktiver Abrechnung
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
München
Urteilsdatum
2012-12-11
Aktenzeichen
322 C 26636/12
Kategorie
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Teaser
Auch bei Fahrzeugen, die im Unfallzeitpunkt bereits mehr als 100.000 Km gelaufen sind, ist eine merkantile Wertminderung als Vermögenseinbuße durch den unverschuldeten Verkehrsunfall gerechtfertigt.

Aus den Gründen:

… Die durch den Unfall am klägerischen Fahrzeug eingetretene Wertminderung schätzt das Gericht aufgrund des Alters des Fahrzeugs (Erstzulassung 20.06.2008), der Laufleistung (128.647 km), der Höhe der Reparaturkosten in von 2.062,82 € brutto und des als gut beschriebenen Allgemeinzustands auf 200,00 €, § 287 ZPO. …

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