Titel
Kein Minderwert bei 17.000 Euro Schaden an Luxusauto
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Köln
Urteilsdatum
2011-11-18
Aktenzeichen
269 C 149/11
Kategorie
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Teaser
Bei Reparaturschaden in Höhe von weniger als 10 Prozent des Listenpreises und aufgrund des Schadensbildes - trotz hoher Reparaturkosten - handelt es sich lediglich um einen Bagatellschaden, der den Anspruch eines merkantilen Minderwertes ausschließt. Dies gilt auch für Luxusfahrzeuge, sodass ein Bagatellschaden auch bei 17.000 Euro liegen kann.

Aus den Gründen:

… Die maßgebliche Grenze verläuft dabei bei ca. 10 % des Neupreises des PKW bezogen auf die angefallenen Reparaturkosten. Ausgehend von dieser Berechnungsgrundlage ist hier trotz der absolut betrachtet hohen Reparaturkosten (16.610,13 Euro) noch ein Bagatellschaden gegeben. Denn das Fahrzeug der Klägerin ist ein Fahrzeug, das zu einem enorm hohen Listenpreis angeboten wurde (ca. 340.000,– Euro). Im Verhältnis dazu sind die Reparaturkosten überschaubar. Dies gilt selbst dann, wenn man den tatsächlichen Kaufpreis von 250.000,– Euro zu Grunde legt.

Hinzuziehen sind auch die vorgelegten Lichtbilder (Anlage B1). Selbst wenn die Instandsetzung des dort gezeigten Schadens, der auf das Unfallereignis zurückzuführen ist, atemberaubende Reparaturkostenbeträge erforderlich macht, handelt es sich dabei um einen klassischen Bagatellschaden, der sich in oberflächlichen Kratzern und Riefen an Stoßfängern, Reifen und Felgen bemerkbar gemacht hat. …

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