Titel
„Beachtung sämtlicher wertbildenden Faktoren“ als Pauschlaussage nicht aureichend
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Baden-Baden
Urteilsdatum
2014-05-08
Aktenzeichen
3 S 50/13
Kategorie
,
Teaser
Ein Privatgutachten kann den Sachverständigenbeweis nur entbehrlich machen, wenn das Gericht das Gutachten für ausreichend erachtet, um die Beweisfrage zuverlässig zu beantworten.

Aus den Gründen …
… Vielmehr hat das Amtsgericht bei der Ermittlung des merkantilen Minderwertes ein von der Klägerin vorgelegtes Privatgutachten (Anlage K 1) herangezogen, in dem ein Minderwert in Höhe von 1.300 € ausgewiesen ist. Ein Privatgutachten kann den Sachverständigenbeweis aber nur entbehrlich machen, wenn das Gericht es für ausreichend erachtet, um die Beweisfrage zuverlässig zu beantworten. Vorliegendes Privatgutachten befürwortet zwar eine merkantile Wertminderung in Höhe von 1.300 €, erklärt aber in keiner Weise, wie der Gutachter auf diese Höhe kommt. Es wird lediglich ausgeführt, dass „sämtliche bekannt gewordenen wertbildenden Faktoren beachtet“ wurden. Die Beweisfrage kann daher durch dieses Gutachten nicht zuverlässig beantwortet werden.


Die Kammer hat daher ein gerichtliches Sachverständigengutachten zur Frage der merkantilen Wertminderung eingeholt. Nach den ausführlichen und sorgfältig begründeten Ausführungen des Sachverständigen in dessen Gutachten vom 16.01.2014 liegt der merkantile Minderwert des streitgegenständlichen Fahrzeugs zum Unfallzeitpunkt bei 2.000,00 €. Die Kammer schließt sich den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen vollumfänglich an.  …

Anlagen

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