Titel
Cent-genaue Berechnung des Minderwert
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Bautzen
Urteilsdatum
2012-04-18
Aktenzeichen
20 C 1197/10
Kategorie
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Teaser
Das Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass die Wertminderung am Fahrzeug 329,31 Euro betrage. Das habe nach Angaben des für das Gericht tätigen Sachverständigen eine „ganz aktuelle Berechnungsmethode“ ergeben.

Aus dem Urteil:

… Weiter hat die Klägerin noch einen Anspruch auf Ausgleich des durch den Unfall bewirkten Minderwertes i.H.v. 129,31 €. Dabei schließt sich das Gericht den überzeugenden Ausführungen des Sachverständigen im Termin vom 17.02.2012 an. Der Sachverständige hat unter Verweis auf eine ganz aktuelle Berechnungsmethode dargelegt, dass durch den Unfall am Pkw Opel Zafira eine Wertminderung von 329,31 € eingetreten ist. Die Beklagte hat 200,00 € bereits gezahlt. Es verbleiben daher noch 129,31 € zugunsten der Klägerin. …

 

Praxishinweis:

Nach vorherrschender KFZ-Sachverständigen-Auffassung ist eine centgenau angegebene Wertminderung schlichter Unsinn. Es ist nicht zu erwarten, dass ein potenzieller Gebrauchtwageninteressent den Verkäufer wegen des Unfalls um einen centgenauen Betrag herunterhandeln wird.

 

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