Berechnung merkantiler Minderwert gemäß Ruhkopf / Sahm.

Parameter

NP ehemaliger Neupreis inkl. Mwst. (UPE, brutto)
VW Veräußerungswert inkl. Mwst. (brutto)Der Veräußerungswert ist der Betrag, der Verkäufer vor Eintritt des Schadens erlösen kann.
Der Veräußerungswert brutto entspricht ca. dem Händler-Einkaufswert netto (Handelsspanne).
Der Veräußerungswert ist synonym zum Zeitwert.
M Alter des Fahrzeugs in Monaten
RK Gesamtreparaturkosten des Fahrzeugs inkl. Mwst.

 

Ausschlüsse

Ein Minderwert wird bei folgenden Bedingungen ausgeschlossen:

  • Bagatellschadengrenze: RK / NP < 10%   =>  Bagatellschaden
  • Wertverhältnis: VW / NP < 40%  =>  Abwertung durch Alter bzw Nutzung zu hoch
  • Totalschaden:  RK / VW > 90%  => wirtschaftlicher Totalschaden

 

Rechenweg

Ein Faktor Xr zwischen 3 und 7 wird aus folgender Tabelle ermittelt.

100 * RK / VW
Alter des Fahrzeugs 10-30% 31-60% 61-90%
     1.Zulassungsjahr (  12 Monate) 5 6 7
     2.Zulassungsjahr (  24 Monate) 4 5 6
ab 3.Zulassungsjahr (>25 Monate) 3 4 5
Der Minderwert gemäß Ruhkopf / Sahm wird dann so berechnet:
Minderwert = (VW + RK) * Xr / 100

 

Beispiel

RK (Reparaturkosten)   4.485 EUR inkl. Mwst
NP (Neupreis) 17.700 EUR inkl. Mwst
VW (Veräußerungswert)   8.800 EUR inkl. Mwst
Alter des Fahrzeugs  26 Monate

Bagatellschadengrenze: 4485 / 17700 * 100 = 25,3%   => >10%
Wertverhältnis: 8800 / 17700 * 100 = 49,7%   => >40%
Totalschaden:  4485 / 8800 * 100 = 51,0%   => <90%

Es liegen keine Ausschluss-Bedingungen vor.
Für Xr = 100 * RK / VW = 51% und dem Alter von 26 Monaten ergibt sich aus obiger Tabelle der Wert Xr = 4.

Minderwert = (8800 + 4485) * 4 / 100 = 531,40 EUR

 

Quellen

 

Urteile, in denen die Ruhkopf/Sahm-Methode erwähnt wird

 

5 comments on “Ruhkopf / Sahm

  • Zitat: „Ein Minderwert wird bei folgenden Bedingungen ausgeschlossen:
    Bagatellschadengrenze: RK / NP => Bagatellschaden“

    Laut „Der Kraftfahrsachverständige in der Praxis“, E. Halbgewachs u.a. von 1984 ist die Bagatellschadengrenze RK/VW (bzw. Zeitwert)<10%., nicht /NP.

    Mach ja auch Sinn, da die Tabelle RK/VW dann ab 10% anfängt.

    Bei Colliseum ist das auch falsch.

    • Wie Sie bereits sagen, kann die bei Halbgewachs gemachte Aussage zur Ruhkopf/Sahm-Formel sinnvoll sein. Zu sagen ist jedoch, dass genau der Quotient RK/NP oder RK/VW für einige Verwirrung gesorgt hat. Dazu mein Beitrag auf https://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert:
      … Ergänzend ist hier von einem zeitgeschichtlichen Kuriosum der Ruhkopf-Formel zu berichten: In der gängigen Rechtsprechung wird die Bagatellschadengrenze mit 10 %-40 % des Zeitwertes interpretiert. Dem liegt ein Druckfehler in der Veröffentlichung vom 1. Juli 1962 zugrunde. Ursprünglich war hier jedoch der Neuwert gemeint, dies wurde explizit von Ing. Karl Hans Sahm in einer Stellungnahme vom 17. April 1970 erklärt. Jedoch fand dieser Nachtrag zu keinem Zeitpunkt mehr Eingang in die praktische Berechnung noch Rechtsprechung. …

      Original-Dokument mit Begründung:
      https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schreiben_Karl_Hans_Sahm_17.04.1970.pdf

      Es bleibt bei dem bekannten Fakt: Der Minderwert kann weder mit dem einen noch mit dem anderen Qutient im Wortsinne „berechnet“ werden. Vielmehr wird der Minderwert vom Sachverständigen ermittelt – die Formel kann Anhaltspunkte liefern.

  • Hallo ich habe da mal ne Frage,

    In der Vergangenheit wurde immer gesagt, daß bei der Methode Ruhkopf-Sahm alle Werte
    “ netto “ zu Grunde gelegt werden.
    Bei den Verhältnisberechnungen ist es ja auch egal, da es das selbe Ergebnis wie bei Bruttowerten ergibt.
    Aber bei der Endberechnung der Wertminderung bekomme ich ja beim Bruttoeinsatz einen höheren Endwert.

  • Sehr geehrte Damen und Herren,
    bei einem Gutachten für ein Nutzfahrzeug habe ich zwei verschiedene Berechnungsmethoden für die Wertminderung angewandt. Die Nürnberger Versicherung ist der Meinung: “ Zur Wertminderung ist festzuhalten, dass es die Methode Ruhkopf/Sahm für Nutzfahrzeuge nicht gibt. Die Berechnung kann maximal aus den Vorgaben des BSVK ergeben.“
    Muss ich die Meinung der Nürnberger Versicherung akzeptieren oder kann man einen Wiederspruch erheben?
    Vielen Dank im Voraus.

    Mit freundlichen Grüßen
    Michael Weyerer

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