Titel
Gutachten hat höheren Beweiswert als Kostenvoranschlag wegen Aussage zum Minderwert
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Freiburg
Urteilsdatum
2019-01-28
Aktenzeichen
11 C 1714/18
Kategorie
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Teaser
Das AG Freiburg gesteht dem Geschädigten generell auch dann ein Schadengutachten zu, wenn bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt. Denn über den Aspekt hinaus, dass der Versicherer den Kostenvoranschlag beanstandet hat, sagt ein Kostenvoranschlag auch nichts zu einer eventuellen Wertminderung.

Aus den Urteilsgründen …

Davon weist ein Kostenvoranschlag nur die nötigen Reparaturen aus; er trifft keine Aussage dazu, welche Kosten die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (etwa wegen einer verbleibenden Wertminderung) erfordert. Dem Gutachten des Sachverständigen kommt insoweit ein höherer Beweiswert zu.  …

 

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