Titel
Kein Minderwert bei Totalschaden
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Oberhausen
Urteilsdatum
2013-11-08
Aktenzeichen
36 C 2101/13
Kategorie
,
Teaser
Ein merkantiler Minderwert wird bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Totalschadens grundsätzlich nicht ausgeglichen, da die wertmindernden Gesichtspunkte bereits in der Schadenberechnung enthalten sind.

Aus den Gründen:
… Der Kläger hat im vorliegenden Falle keinen Anspruch auf Zahlung einer sogenannten merkantilen Wertminderung in Höhe von 1.200,00 Euro. Bei einem – wirtschaftlichten – Totalschaden, wie vorliegend, ist der Ersatzanspruch des Klägers im Hinblick auf Sachschäden begrenzt durch den Wiederbeschaffungswert abzüglich den Restwert.

In dieser Schadensberechnung sind „wertmindernde“ Gesichtspunkt enthalten; eine zusätzliche Wertminderung ist nicht erstattungsfähig.

Anlagen

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