Titel
keine Bemessung der Wertminderung nach starren Grenzen
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Marbach
Urteilsdatum
2019-03-20
Aktenzeichen
1 C 457/18
Kategorie
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Teaser
Starre Grenzen für den merkantilen Minderwert in Bezug auf Fahrzeugalter und Laufleistung können nicht mehr zugrunde gelegt werden.

Es verbleibt dann jedoch der Umstand, dass eine Vielzahl unterschiedlicher Berechnungsmethode besteht, mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen. Insoweit hatte sich das Amtsgericht Marbach in einem Urteil vom 20.03.2019 – 1 C 457/18 (DAR 2019, 524) mit der berücksichtigungsfähigen Wertminderung bei einem Pkw, mit einem Fahrzeugalter von 62 Monaten und einer Laufleistung von 147.000 km zu beschäftigen.

Sodann hat das Amtsgericht Marbach darauf Bezug genommen, dass die Berechnungsmethode nach Ruhkopf/Sahm (VersR 1962, 593 f.) durch den Bundesgerichtshof als Berechnungsmethode ausdrücklich gebilligt wurde, sowie mit entsprechenden weiteren Rechtsprechungshinweisen. …

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