Titel
Minderwert auch bei einem Motorrad nach den üblichen Methoden
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Dinslaken
Urteilsdatum
1996-09-26
Aktenzeichen
10 C 560/95
Kategorie
, ,
Teaser
Merkantile Wertminderung kann auch bei einem Motorrad nach den üblichen Methoden geschätzt werden.

Zusammenfassung der Gründe:

Die Wertminderung eines Fahrzeugs, inkl. Motorrädern, hängt vor allem von der Schwere der Beschädigung und von dem Alter des Fahrzeugs ab.

Geschätzte Reparaturkosten von etwa 72,3% des Wiederbeschaffungswertes stellen eine relativ schwere Beschädigung dar.

Ein Motorrad kann im Alter von drei Jahren noch als relativ neu bezeichnet werden.

Wenn die ersatzfähige Wertminderung nach der Methode Ruhkopf/Sahm auf 3,4% der Summe von Wiederbeschaffungswert und Reparaturkosten (500 DM) beziffert wird, ist dies daher als moderat zu bezeichnen und ersatzfähig.

Anlagen

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

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