Titel
Minderwert auch für Linienbus, da Gebrauchtwagenmarkt im Internet vorhanden
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Augsburg
Urteilsdatum
2006-05-12
Aktenzeichen
25 C 1290/06
Kategorie
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Teaser
Auch für Linienbusse kann eine Wertminderung zuerkannt werden, da es für sie einen Gebrauchtwagenmarkt gibt.

Aus den Gründen:
… Die Beklagte hat den unstreitigen Reparaturschaden in Höhe von 4.312,35 € netto bezahlt. Der von der Klägerin eingeschaltete Sachverständige Sander hat in seinem im Übrigen von der Beklagten anerkannten Gutachten die Wertminderung für den Stadtbus mit 400,00 € angesetzt. Dieser Einschätzung folgt das Gericht nach § 287 ZPO.
Soweit die Beklagte behauptet, eine merkantile Wertminderung sei mangels Gebrauchtwagenmarkt für Linienbusse nicht zu erstatten, war die Erholung eines Sachverständigengutachtens nicht nötig. Das Gericht konnte sich beim Blick ins Internet davon überzeugen, dass es einen solchen Gebrauchtwagenmarkt gibt. …

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

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