Titel
Minderwert bei einem gewerblich genutzten Transporter VW Caravelle T4 mit einer Laufleistung von 151.000 km
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Hamburg
Urteilsdatum
2007-02-22
Aktenzeichen
51B C 134/06
Kategorie
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Teaser
Die Rechtsprechung hat bei einem gewerblich genutzten Transporter VW Caravelle T4 mit einer Laufleistung von 151.000 km Laufleistung Wertminderung bejaht.

Vor dem AG Hamburg ging es bei einem Wertminderungsstreit um einen gewerblich genutzten Transporter mit 157.000 km Laufleistung im Alter von 3 1/2 Jahren. Der Sachverständige hatte bei Reparaturkosten von zirka 1.500 Euro (ohne Beschädigung tragender Teile) eine Wertminderung von 250 Euro angenommen. Die Versicherung wollte nichts bezahlen: Das Fahrzeug sei einerseits gewerblich genutzt, andererseits schon mehr als 100.000 km gelaufen. Die BGH-Entscheidung, dass eine 100.000 km-Grenze für Wertminderung völlig veraltet ist, hatte sie offenbar nicht zur Kenntnis nehmen wollen. Das AG Hamburg sah in der Laufleistung ebenso wenig einen Hinderungsgrund, wie in der gewerblichen Nutzung (auch letzteres hat der BGH längst entschieden). Allerdings schätzte es die Wertminderung auf nur 150 Euro nach dem Motto: zehn Prozent der Reparaturkosten.

Quellen

Aktuelle Brennpunkte der Regulierung von Kfz-Haftpflichtschäden: Wiesbadener Kolloquium zu Fragen des Versicherungsrechts und der Schadenregulierung in der Hochschule RheinMain, Holger Zinn, F. Roland, A. Richter (Herausgeber), Books on Demand, 2011

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