Titel
Minderwert bei einem neun Jahre alten Porsche mit mehr als 170.000 km
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Berlin
Urteilsdatum
2010-09-02
Aktenzeichen
22 U 146/09
Kategorie
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Teaser
Minderwert trotz Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, da - entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum noch vertretenen, aber überholten Ansicht - ein durch den Unfall geminderter Handelswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Raume steht.

Aus den Gründen:

… Die Klägerin hat in Höhe von 1.200,- € einen Anspruch auf merkantilen Minderwert nach § 251 Abs. 1 BGB für ihren bei dem Unfall erheblich beschädigten, im Unfallzeitpunkt über 9 Jahre alten und eine Laufleistung von knapp mehr als 170.000 km ausweisenden Porsche 911 Carrera 4 Coupé. Ein weitergehend geltend gemachter Anspruch steht ihr dagegen nicht zu.

Nachdem der Senat die Parteien in der mündlichen Verhandlung darauf hingewiesen hat, dass trotz des Alters und der Laufleistung des Fahrzeugs – entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum (und auch in dem angefochtenen Urteil) noch vertretenen, nach Auffassung des Senats aber überholten Ansicht – ein durch den Unfall geminderter Handelswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Raume stehe und beabsichtigt sei, ein Sachverständigengutachten zu dem von der Klägerin behaupteten merkantilen Minderwert einzuholen, haben die Parteien diesen in Höhe von 1.200,- € unstreitig gestellt. Einer Beweisaufnahme bedurfte es daher nicht mehr. …

Anlagen

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