Titel
Minderwert bei völliger Instandsetzung bei Fahrzeug älter 5 Jahre
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Hamm
Urteilsdatum
2007-04-10
Aktenzeichen
17 C 409/06
Kategorie
,
Teaser
Auch bei völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Diese ist auch nicht auf Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 100.000 km beschränkt.

Aus den Gründen:
… Der Kläger kann für die an seinem Fahrzeug eingetretene merkantile Wertminderung gem. §§ 249, 251 BGB einen Betrag von 100,00 € verlangen. Bei der Wertminderung handelt es sich um eine Minderungen des Verkaufswertes, die trotz völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines bei einem Unfall erheblich beschädigten Kraftfahrzeugs allein deshalb verbleibt, weil bei einem großen Teil des Publikums eine den Preis beeinflussende Abneigung gegen den Erwerb unfallbeschädigter Kraftfahrzeuge besteht. Diese mögliche Wertminderung ist nicht auf Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 100.000 km beschränkt (vgl. BGH NJW 05, 277). Zur Höhe folgt das Gericht den Ausführungen des Sachverständigen Kugelmeier, der Marktgängigkeit, Wiederbeschaffungswert, Laufleistung und Reparaturumfang berücksichtigt hat. Danach ist bei dem Fahrzeug des Klägers auch im Falle einer ordnungsgemäßen Reparatur eine Minderung des Verkaufswertes von 100,00€ eingetreten. …

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

One comment on “Minderwert bei völliger Instandsetzung bei Fahrzeug älter 5 Jahre

  • Können Juristen überhaupt nachvollziehen, welche Mühe es macht, KFZ instandzusetzen?
    Wir sind keine Wegwerfer und Motoren muß man nicht wegwerfen, dien werden ausgeschliffen und weiter geht es ! Wer soll sich laufend ein neues Auto leisten? Wir haben das Schrauben gelernt ! Alte Elektromotoren werden neu gewickelt, Wer fragt denn da nach Zeitwert ? Wichtig ist da der geblätterte Eisenkern, alles andere ist Nebensache, wenndas >Gehäuse noch gut ist!

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