Titel
Minderwert wegen „Eigenschaft der Unfallfreiheit“ bei altem Fahrzeug
Gerichtsinstanz
Gerichtsort
Bochum
Urteilsdatum
2010-09-20
Aktenzeichen
47 C 329/10
Kategorie
,
Teaser
Bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind, kann eine Wertminderung zumindest nicht pauschal abgerechnet werden.

Aus den Gründen

… Im Hinblick auf die geltend gemachte Wertminderung in Höhe von 300,00 € folgt das Gericht der insoweit zutreffenden und nachvollziehbaren Bewertung des Sachverständigen R. aus B. Auch wenn einer Rechtsprechung zu folgen sein mag, dass eine merkantile Wertminderung bei einer Zulassungsdauer von fünf und mehr Jahren in der Regel nicht in Betracht kommt, so ist jedoch, wie hier im konkreten Einzelfall, zu beachten, dass das Fahrzeug des Klägers über eine relativ geringfügige Kilometerleistung von knapp 46.000 km verfügte und der Erhaltungszustand im Gutachten des Sachverständigen R. als sehr gut und gepflegt bezeichnet worden ist.  …

Quellen

BVSK-Rechtsdienst, Ausgabe 83/2013, Die Rechtsprechung zur merkantilen Wertminderung

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