, Bremen, 2016-09-02, 25 C 96/16
Einfaches Bestreiten der merkantilen Wertminderung reicht als Begründung nicht aus.

, Heinsberg, 2014-08-13, 35 C 41/14
Einem Käufer steht eine 5 %-ige Wertminderung des Kaufpreises zu, wenn das Fahrzeug bei Übergabe in der Zulassungsbescheinigung bereits mehrere Haltereinträge enthält. Der Käufer hatte das Fahrzeug bei einem Importeur gekauft.

, Starnberg, 2017-11-16, 7 C 609/17
Rechnet der Geschädigte den Reparaturschaden im Haftpflichtfall fiktiv ab, kann er dennoch die im Schadengutachten ausgewiesene merkantile Wertminderung beanspruchen.

, Pfaffenhofen, 2016-08-05, 1 C 290/16
Der merkantile Minderwert gehört zum unmittelbaren Substanzschaden. Der durch den Transport erfolgte Schaden erfasst in seiner Gesamtheit auch den merkantilen Minderwert. Die Wertminderung fällt als tatsächlicher Substanzschaden auch unter Handelsgesetzbuch § 429 HGB.

, Remscheid, 2017-11-10, 8a C 190/16
In den Leitsätzen für Gutachten „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“ des Instituts für das Sachverständigenwesen heißt es: „Die Wertminderung enthält niemals Umsatzsteuer, da es sich hierbei um einen nicht steuerbaren Betrag handelt.“ Bei der Erstattung der Wertminderung an Vorsteuerabzugsberechtigte ist die Umsatzsteuer dennoch abzuziehen.

, Köln, 2017-10-26, 271 C 186/17
Bei der Berechnung eines merkantilen Minderwertes führen angeschraubte, ersetzbare Fahrzeugteile nicht zu einer Wertminderung

, Hamburg, 2017-12-14, 20a 375/17
Nach Überzeugung des Gerichts war für jedermann mit bloßem Auge erkennbar, dass bei dem Auffahrunfall allein der hintere Stoßfänger beschädigt wurde. Dabei habe es sich um ein einfach auszutauschendes Teil gehandelt. Somit sei klar gewesen, dass der Austausch zu keinem merkantilen Minderwert des Fahrzeugs führen werde.

, Rosenheim, 2016-09-19, 15 C 1445/14
Bei einem vier Jahre alten Opel Astra, Schadenhöhe ca. 1.000,00 €, führt eine Demontage und Wiederanbringung einer erneuerten Stoßstange nicht zu einer Wertminderung des Fahrzeugs.

, Waiblingen, 2015-02-13, 8 C 1708/13
Obwohl selbst nach der Berechnungsmethode Ruhkopf-Sahm 1.000,– € ermittelt wurden, hat der Sachverständige die Wertminderung um 300,– € reduziert, mit der Begründung, dass bei der Reparatur Schraubteile verwendet wurden.

, Berlin-Mitte, 2018-06-04, 123 C 3115/17
Kommt ein vom Versicherer beauftragter Sachverständige zu dem Ergebnis, es sei eine Wertminderung entstanden, muss der Versicherer sich daran festhalten lassen