, Mölln, 2007-10-02, 3 C 280/07
Für den Anspruch auf Wertminderung kommt es nicht darauf an, ob der Geschädigte das Unfallfahrzeug tatsächlich veräußert und einen geringeren Kaufpreis erzielt.

, Hamm, 2007-04-10, 17 C 409/06
Auch bei völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Diese ist auch nicht auf Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 100.000 km beschränkt.

, Hamburg, 2007-02-22, 51B C 134/06
Die Rechtsprechung hat bei einem gewerblich genutzten Transporter VW Caravelle T4 mit einer Laufleistung von 151.000 km Laufleistung Wertminderung bejaht.

, Trier, 2007-04-04, 5 C 47/07
Jedenfalls wenn Richtarbeiten vorzunehmen sind, der Schaden also nicht durch Austausch von Teilen komplett beseitigt werden kann, ist eine merkantile Wertminderung an einem relativ neuen Nutzfahrzeug zu bejahen.

, Augsburg, 2006-05-12, 25 C 1290/06
Auch für Linienbusse kann eine Wertminderung zuerkannt werden, da es für sie einen Gebrauchtwagenmarkt gibt.

, Wiesbaden, 2003-07-31, 92 C 1043/03-14
Ein allgemeiner Abschlag ist bei der Ermittlung der Wertminderung eines Taxis nicht vorzunehmen.

, Fürstenwalde, 2008-07-24, 12 C 102/08
Eine Wertminderung fällt auch bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind, zumindest dann an, wenn diese einen geringen Kilometerstand aufweisen.

, Idstein, 2009-12-04, 31 C 155/09 (10)
Auch bei einem elf Jahre alten Fahrzeug ist die Wertminderung zu erstatten

, Nürnberg, 2009-03-23, 34 C 9323/08
Bereits der Sachverständige stellt fest, dass eine Wertminderung nicht vorliegt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und zeigt eine Laufleistung von weit über 100.000 km auf. Der Kläger hätte weiter vortragen müssen, wieso bei diesem Fahrzeug konkret eine Wertminderung angefallen sein soll.

, Hamburg-St. Georg, 2009-03-31, 923 C 219/08
Zur tatrichterlichen Schätzung eines merkantilen Minderwerts (§ 287 ZPO) kann das Gericht auf das so genannte Hamburger Modell zurückgreifen.