, Frankfurt, 2014-03-14, 16 U 149/12
Bei einer Luxusmarke kann eine Wertminderung auch bei Bagatellschaden vorliegen. Zur Bestimmung des merkantilen Minderwerts hätte ein Sachverständigenbeweis eingeholt werden müssen.

, Stuttgart, 2019-11-06, 9U 3/19
Der Verbraucher kann sein Fahrzeug auch behalten und die VW AG auf Schadensersatz verklagen. Dieser Anspruch folgt aus der vorsätzlichen und sittenwidrigen Schädigung des Konzerns nach § 826 BGB. Volkswagen muss dann den Minderwert ersetzen, der durch die Manipulation entstanden ist. Verschiedene Gerichte haben hier Beträge bis zu 25 Prozent des Kaufpreises ausgeurteilt. Das OLG Düsseldorf hat diese Vorgehensweise erneut bestätigt und jetzt auch das OLG Stuttgart im aktuellen Fall.

, Frankfurt a.M., 2019-09-25, 17 U 45/19
VW haftet dem Grunde nach Käufern von Fahrzeugen, die mit dem Motor EA 189 ausgestattet sind, aus vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung im Zusammenhang mit dem Abgasskandal. Verlangt der Käufer Rückerstattung des Kaufpreises, muss er sich die während der Nutzungszeit eingetretene Wertminderung eines vergleichbaren mangelfreien Fahrzeugs auf den Schaden anrechnen lassen (Vorteilsausgleichung). Die Höhe dieser Wertminderung ist durch Sachverständigengutachten zu klären.

, Brandenburg, 2018-11-01, 6 U 32/16
Liegt bei einem Gebrauchtwagen die verbleibende Wertminderung aufgrund eines nicht mehr behebbaren Unfallschadens bei lediglich 1,19 Prozent des Kaufpreises, so ist zunächst einmal grundsätzlich von der Unerheblichkeit der Pflichtverletzung auszugehen.

, Frankfurt, 2012-08-24, 17 U 242/11
Ein Schiedsgutachten über den Minderwert eines nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit zurückgegebenen Fahrzeugs ist unverbindlich, soweit es auf einer unrichtigen Vorgehensweise zur Ermittlung des Minderwerts beruht. Eine Gleichsetzung von Reparaturkosten und Minderwert darf nur hinsichtlich festgestellter Schäden an Karosserie, Felgen u. Ä. erfolgen, nicht aber hinsichtlich der verschleißbedingten Teile, wie etwa der Reifen.

, Karlsruhe, 1998-05-22, 10 U 17/98
Die Methode von Ruhkopf/Sahm bewertet zwar die merkantile Wertminderung nur bis zum vierten Zulassungsjahr. Es erscheint aber im Rahmen der Schätzung angemessen, die Bewertungsmethode vorsichtig auf ältere Fahrzeuge zu übertragen.

, München, 2018-11-16, 10 U 1885/18
Der Grundsatz, dass ein Geschädigter bei einem Totalschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten zuzüglich einer etwaigen Wertminderung erstattet verlangen kann, wenn diese Summe den Wiederbeschaffungswert um nicht mehr als 30 % übersteigt, gilt auch für Rennräder.

, Frankfurt, 1991-01-15, 5 U 28/90
Auch der merkantile Minderwert (gehört) zum unmittelbaren Substanzschaden (…) Der Minderwert ist danach nicht in dem eingeschränkten Sinne zu verstehen, dass nur die Reparaturkosten oder ein technischer Minderwert zu ersetzen ist. Vielmehr schließt er auch einen etwaigen merkantilen Minderwert ein.

, Hamburg, 1997-01-09, 6 U 212/96
Unter dem sogenannten merkantilen Minderwert versteht man den Minderwert, den ein durch Unfall erheblich beschädigtes Kraftfahrzeug dadurch erleidet, dass dieses trotz Behebung der technischen Schäden im Verkehr allgemein geringer bewertet wird, als ein unfallfrei gefahrener Wagen. Diese Wertdifferenz stellt einen echten Schaden des betroffenen Eigentümers dar, der dem Geschädigten unabhängig davon zu erstatten ist, ob er das Kraftfahrzeug veräußert oder weiter benutzt.

, Dresden, 2018-03-01, 10 U 1561/17
Vage Befürchtungen des Käufers und die hypothetische Möglichkeit, dass auch nach der Nachbesserung Mängel verbleiben oder neue Mängel entstehen, sind hierfür nicht ausreichend.