, Düsseldorf I, 2007-02-25, 1 U 169/07
… Letztlich lehnte das OLG Düsseldorf im Urteil vom 25.02.2007 ein Rücktrittsrecht (früher Wandlung) ab, weil die vorangegangenen Reparaturen jedenfalls keinen erheblichen Mangel darstellten. Nach § 323 Abs. 5 Satz 2 BGB ist der Rücktritt ausgeschlossen, wenn der Mangel unerheblich ist. Ein nicht angegebener Vorschaden ist erst erheblich, wenn er zu einem merkantilen Minderwert des… Read More

, Karlsruhe, 2009-05-20, VIII ZR 191/07
Wenn ein nicht mehr ganz junger GW nicht mehr die Originallackierung hat, ist das nicht unbedingt ein Gewährleistungsfall. Anders liegen die Dinge bei einer ausdrücklichen oder „stillschweigenden“ Zusage wie „Originallackierung“ oder „alles im Originalzustand“. Ein merkantiler Minderwert kann bei unfallfreien GW nicht angerechnet werden.