, Frankfurt, 2012-08-24, 17 U 242/11
Ein Schiedsgutachten über den Minderwert eines nach Ablauf der Leasingvertragslaufzeit zurückgegebenen Fahrzeugs ist unverbindlich, soweit es auf einer unrichtigen Vorgehensweise zur Ermittlung des Minderwerts beruht. Eine Gleichsetzung von Reparaturkosten und Minderwert darf nur hinsichtlich festgestellter Schäden an Karosserie, Felgen u. Ä. erfolgen, nicht aber hinsichtlich der verschleißbedingten Teile, wie etwa der Reifen.

, München, 2013-03-20, XI R 6/11
Die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

, Hamburg-Altona, 2013-04-02, 318c C 274/12
Auch ein gewerblich genutztes Fahrzeug kann durch einen Unfallschaden eine Wertminderung erleiden.

, Karlsruhe, 2011-05-18, VIII ZR 260/10
Schadensersatzleistungen im Rahmen der Rückgabe des Leasinggegenstandes sind umsatzsteuerfrei, da ihnen keine steuerbare Leistung des Leasinggebers gegenübersteht. Dazu zählt auch der Minderwertausgleich.

, Karlsruhe, 2011-09-21, VIII ZR 184/10
Soweit in der Versicherungsleistung ein Ausgleich für merkantilen Minderwert in Höhe von 1.000 € enthalten sei, sei der Kläger nach Abschnitt X. 5 der Leasingbedingungen zur Weiterleitung an den Leasinggeber verpflichtet.