, Erfurt, 2003-02-06, 8 O 835/01
Bei einem Schaden von über 200.000€ an Ferrari F 50 kein Minderwert. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung darauf ab, dass es für dieses Fahrzeug mehr Kaufinteressenten gebe als Fahrzeuge, und dass es für die Marktteilnehmer nicht entscheidend sei, ob das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Unfall gehabt habe.

, Frankfurt, 2005-10-28, 24 U 111/05
Schaden stellt keinen eigentlichen „Unfallschaden“ dar; ein Kaufinteressent, der wegen dieses die Fahrzeugstruktur nicht im geringsten betreffenden Schadens auf eine Verringerung des Kaufpreises dringen würde, wäre nicht recht ernst zu nehmen. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Wagen um ein sehr gesuchtes, wertstabiles Fahrzeugmodell.

, Jena, 2004-04-28, 3 U 221/03
Berechnung des Minderwertes eines Sportwagens mittels Berechnung nicht möglich

, Celle, 2009-09-30, 14 U 63/09
Bei einem Schaden in Höhe von 4.427,79 Euro an einem neun Monate alten und etwa 2.000 km gelaufenen Audi A6 2,7 hat das OLG Celle die vom Sachverständigen geschätzte Wertminderung von 1.600 Euro akzeptiert.