, Köln, 2014-05-07, 9 S 314/13
Beim merkantilen Minderwert kommt es zwar auf die Einschätzung eines fachkundigen Dritten an, jedoch geht es hier – anders als bei den Reparaturkosten – lediglich um den Ausgleich eines beim Weiterverkauf des Fahrzeugs sich ergebenden Minderwertes und nicht um eine bewusste Vermögensdisposition des Fahrzeughalters.

, Berlin-Mitte, 2018-06-04, 123 C 3115/17
Kommt ein vom Versicherer beauftragter Sachverständige zu dem Ergebnis, es sei eine Wertminderung entstanden, muss der Versicherer sich daran festhalten lassen