, Gifhorn, 2019-12-18, 2 C 330/19
Der PKW war zum Unfallzeitpunkt etwa 8,5 Jahre alt und hatte eine Laufleistung von 70.489 km, sodass es sich nach der eigenen Sachkunde des Gerichts um ein auf dem Gebrauchtwagenmarkt gut gängiges Kleinwagenmodell handelte.

, Berlin, 2019-03-19, 22 O 135/17
Auch nach dem Update bleibt Fahrzeug mangelhaft, weil er minderwertig ist. Die 22. Kammer des Landgerichts Berlin schätzt den Minderwert auf 10% des Neupreises.

, Ulm, 2017-10-26, 1 C 1097/17
Beauftragt der Geschädigte, der bei einer Schadenabrechnung auf Kostenvorschlagsbasis bemerkt, dass ihm dabei die Wertminderung entgeht, einen Schadengutachter isoliert mit der Ermittlung des merkantilen Minderwerts, sind die Kosten dafür vom Schädiger zu erstatten.

, Köln, 2014-05-07, 9 S 314/13
Beim merkantilen Minderwert kommt es zwar auf die Einschätzung eines fachkundigen Dritten an, jedoch geht es hier – anders als bei den Reparaturkosten – lediglich um den Ausgleich eines beim Weiterverkauf des Fahrzeugs sich ergebenden Minderwertes und nicht um eine bewusste Vermögensdisposition des Fahrzeughalters.

, Berlin-Mitte, 2018-06-04, 123 C 3115/17
Kommt ein vom Versicherer beauftragter Sachverständige zu dem Ergebnis, es sei eine Wertminderung entstanden, muss der Versicherer sich daran festhalten lassen

, Köln, 1991-02-22, 266 C 498/90
Literarisches Urteil zum Schmunzeln

, Bautzen, 2012-04-18, 20 C 1197/10
Das Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass die Wertminderung am Fahrzeug 329,31 Euro betrage. Das habe nach Angaben des für das Gericht tätigen Sachverständigen eine „ganz aktuelle Berechnungsmethode“ ergeben.

, Aachen, 2010-04-09, 108 C 2/10
Die starre Anwendung verschiedenster Berechnungsverfahren ist unbrauchbar. Das Gericht ist im Rahmen seiner ihm zugestandenen Schätzung des Schadens nicht auf die Anwendung irgendwelcher, auf welcher Grundlage auch immer, entwickelter Methoden angewiesen.

, Kiel, 2014-07-03, 115 C 83/14
Die Berechnung des merkantilen Minderwerts eines Unfallfahrzeugs kann unter Berücksichtigung des Fahrzeugalters, der Laufleistung, des Allgemeinzustands des Pkws sowie des Schadensumfangs unter Berücksichtigung der Bruttoreparaturkosten erfolgen. Eines Einzelfallnachweises durch Sachverständigengutachen bedarf es nicht.

, Baden-Baden, 2014-05-08, 3 S 50/13
Ein Privatgutachten kann den Sachverständigenbeweis nur entbehrlich machen, wenn das Gericht das Gutachten für ausreichend erachtet, um die Beweisfrage zuverlässig zu beantworten.