, Berlin, 2009-06-25, 41 S 15/09
Ausnahmsweise kann auch bei einem sehr alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von über 180.000 km noch ein Anspruch auf Ersatz eines merkantilen Minderwerts gegeben sein.

, Saarbrücken, 2013-03-22, 13 S 191/12
Eine zeitliche Obergrenze, ab der ein Minderwert eines unfallbeschädigten Fahrzeugs bei dessen Wiederverkauf generell ausgeschlossen ist, existiert nicht.

, Karlsruhe, 1990-06-27, 1 U 1/90
Kein merkantiler Minderwert bei Beschädigung eines 8 Jahre alten PKW DB 500 SEL

, Düsseldorf, 2012-03-27, 1 U 139/11
Der Sachverständige hat die merkantile Wertminderung nicht "unter Berücksichtigung" sämtlicher beeinflussenden Faktoren festgestellt und der Höhe nach "ermittelt". Der SV nennt zwar die maßgeblichen Faktoren wie notwendiger Reparaturumfang, Fahrzeugalter, Laufleistung, Allgemeinzustand und Veräußerungswert. Inwiefern er diese Faktoren aber berücksichtigt haben will und wie genau sich daraus der genannte Minderwert ermitteln lassen soll, lässt sich seinem Gutachten nicht entnehmen.

, Mainz, 2007-02-14, 3 S 133/06
Merkantiler Minderwert kommt auch bei Fahrzeugen, die älter als 5 Jahre sind und eine hohe Laufleistung haben, ohne weiteres in Betracht.

, Hannover, 2007-12-14, 9 S 60/07
Maßgeblich für die Zuerkennung eines merkantilen Minderwerts ist nicht allein die Laufleistung, sondern die Bedeutung des Schadens für die Bewertung auf dem Gebrauchtwagenmarkt.

, Berlin, 2008-09-15, 58 O 75/08
Pauschales Bestreiten des merkantilen Minderwerts unter Hinweis auf Alter und Laufleistung des Fahrzeugs reicht als Begründung nicht aus.

, Gießen, 2013-07-01, 1 S 231/12
Auch bei älteren Fahrzeugen tritt bei einem offenbarungspflichtigen Unfallschaden grundsätzlich ein merkantiler Minderwert ein. Die früher vertretene Formel, wonach bei Fahrzeugen, die älter als fünf Jahre sind oder mehr als 100.000 Kilometer gelaufen sind, gilt angesichts der längeren Lebensdauer der Fahrzeuge nicht mehr.

, Düsseldorf, 1986-11-17, 1 U 229/85
Ein ersatzfähiger merkantiler Minderwert nach unfallbedingter Reparatur kann auch für ältere Kraftfahrzeuge - selbst bei einer Laufleistung von weit über 100.000 km - in Betracht kommen.

, Frankfurt, 1998-07-16, 7 U 172/97
Ob die Reparatur durchgeführt wird oder nicht, hat auf den merkantilen Minderwert keinen Einfluss, da der Grund für die Wertminderung (Fahrzeug als Unfallwagen) selbst bei einer durchgeführten Reparatur nicht beseitigt wird.