, Erfurt, 2003-02-06, 8 O 835/01
Bei einem Schaden von über 200.000€ an Ferrari F 50 kein Minderwert. Das Gericht stellt in seiner Entscheidung darauf ab, dass es für dieses Fahrzeug mehr Kaufinteressenten gebe als Fahrzeuge, und dass es für die Marktteilnehmer nicht entscheidend sei, ob das Fahrzeug einen fachgerecht reparierten Unfall gehabt habe.

, Jena, 2004-04-28, 3 U 221/03
Berechnung des Minderwertes eines Sportwagens mittels Berechnung nicht möglich