, Freiburg, 2019-01-28, 11 C 1714/18
Das AG Freiburg gesteht dem Geschädigten generell auch dann ein Schadengutachten zu, wenn bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt. Denn über den Aspekt hinaus, dass der Versicherer den Kostenvoranschlag beanstandet hat, sagt ein Kostenvoranschlag auch nichts zu einer eventuellen Wertminderung.

, Regensburg, 2019-02-26, 22 S 90/18
Auch bei der fiktiven Abrechnung der Reparaturkosten schuldet der Schädiger die Wertminderung. So hat das LG Regensburg in einem äußerst sorgfältig begründeten Urteil entschieden. Weil der unterlegene Versicherer prozessual gekniffen hat, erlangt das Urteil besondere Bedeutung.

, Bremen, 2016-09-02, 25 C 96/16
Einfaches Bestreiten der merkantilen Wertminderung reicht als Begründung nicht aus.

, Starnberg, 2017-11-16, 7 C 609/17
Rechnet der Geschädigte den Reparaturschaden im Haftpflichtfall fiktiv ab, kann er dennoch die im Schadengutachten ausgewiesene merkantile Wertminderung beanspruchen.

, Memmingen, 2019-01-08, 33 O 1276/17
Auch bei fiktiver Abrechnung der Reparaturkosten schuldet der Schädiger die Wertminderung

, Hamburg-Altona, 2013-04-02, 318c C 274/12
Auch ein gewerblich genutztes Fahrzeug kann durch einen Unfallschaden eine Wertminderung erleiden.

, Bochum, 2012-05-02, 42 C 528/11
Die merkantile Wertminderung fällt auch an, wenn das verunfallte Fahrzeug ordnungsgemäß repariert wird. Die merkantile Wertminderung fällt auch ab, wenn der Unfallschaden fiktiv abgerechnet wird. Die merkantile Wertminderung kann auch dann geltend gemacht werden, wenn das Fahrzeug nicht veräußert wird.

, München, 2012-12-11, 322 C 26636/12
Auch bei Fahrzeugen, die im Unfallzeitpunkt bereits mehr als 100.000 Km gelaufen sind, ist eine merkantile Wertminderung als Vermögenseinbuße durch den unverschuldeten Verkehrsunfall gerechtfertigt.

, Frankfurt am Main, 2016-04-21, 7 U 34/15
Bei der Feststellung des Minderwerts sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls – wie z.B. das Vorliegen eines besonderen Fahrzeugtyps oder die aktuelle konjunkturelle Situation auf dem Fahrzeugmarkt – zu berücksichtigen. Eine pauschale Formel kann nicht angewendet werden.

, Nürnberg, 2014-03-31, 20 C 10301/12
Gerichtsgutachter bestätigt das vom Geschädigten vorgerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten