, Frankfurt, 2015-04-14, 31 C 1609/14 (74)
Zutreffend hat das Gericht mit Hilfe des gerichtlich bestellten Sachverständigen bei einem 10 Jahre alten Fahrzeug eine merkantile Wertminderung zugesprochen. Auch bei älteren Fahrzeugen fällt eine merkantile Wertminderung an.

, Frankfurt, 2014-10-30, 31 C 2574/14 (10)
Bei Fahrzeug mit verschiedenen Vorschäden und nicht reparierten Altschäden kein Minderwert bei Blechschaden, der durch bloße Erneuerung der Stoßstange behoben werden kann.

, Hamm, 2007-04-10, 17 C 409/06
Auch bei völliger und ordnungsgemäßer Instandsetzung eines Fahrzeugs kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Diese ist auch nicht auf Fahrzeuge bis zu einem Alter von 5 Jahren und einer Laufleistung von 100.000 km beschränkt.

, Idstein, 2009-12-04, 31 C 155/09 (10)
Auch bei einem elf Jahre alten Fahrzeug ist die Wertminderung zu erstatten

, Nürnberg, 2009-01-20, 31 C 5330/08
Auch eine vollständige und fachgerechte Reparatur oder die Tatsache, dass es sich um einen Fahrschulwagen handelt, sprechen nicht gegen die Zuerkennung einer merkantilen Wertminderung.

, Heinsberg, 2013-02-14, 18 C 98/12
Es wurde dem nicht auszurottenden Irrglauben widersprochen, dass abhängig von einem bestimmten Fahrzeugalter oder -laufleistung eine Wertminderung ausgeschlossen sei.

, Halle (Saale), 2011-09-23, 93 C 1239/11
Eine vom Sachverständigen ermittelte Wertminderung ist zu ersetzen

, Arnsberg, 2010-01-20, 3 C 339/09
Die Annahme eines Minderwerts hängt davon ab, ob und in welcher Höhe das beschädigte Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt mit einem Abschlag gehandelt wird. Der Annahme steht nicht entgegen, dass das Fahrzeug älter als fünf Jahre ist oder eine höhere Laufleistung als 100.000 km aufweist. Der merkantile Minderwert muss dann durch ein Gutachten ermittelt werden, wenn das Gericht keine eigene Bewertung des Marktwertes eines beschädigten Fahrzeuges vornehmen kann.

, Düsseldorf, 2012-03-27, 1 U 139/11
Der Sachverständige hat die merkantile Wertminderung nicht "unter Berücksichtigung" sämtlicher beeinflussenden Faktoren festgestellt und der Höhe nach "ermittelt". Der SV nennt zwar die maßgeblichen Faktoren wie notwendiger Reparaturumfang, Fahrzeugalter, Laufleistung, Allgemeinzustand und Veräußerungswert. Inwiefern er diese Faktoren aber berücksichtigt haben will und wie genau sich daraus der genannte Minderwert ermitteln lassen soll, lässt sich seinem Gutachten nicht entnehmen.

, Berlin, 2008-09-15, 58 O 75/08
Pauschales Bestreiten des merkantilen Minderwerts unter Hinweis auf Alter und Laufleistung des Fahrzeugs reicht als Begründung nicht aus.