, Essen, 2002-08-27, 132 C 246/01
Kein merkantiler Minderwert bei Fahrzeug älter 5 Jahre und 108000 km Laufleistung

, Neumünster, 2008-05-15, 32 C 1453/07
Eine Reparatur mit Kosten von rund 8.800 EUR (knapp über dem WBW) wirkt sich auch bei einem älteren Volvo Pkw wertmindernd aus.

, Eschweiler, 2007-03-01, 24 C 603/06
Bei Käuferschicht, die Wert legt auf Originalität und werksgetreue Ausstattung des Fahrzeugs, kann es zu einer Einschränkung der Wertschätzung kommen, wenn im Fahrzeug nicht mehr die Original-Fahrertür vorhanden ist.

, Frankfurt am Main, 2015-05-12, 32 C 2902/14 (83)
Befremdliches Urteil vom AG Frankfurt: Bei Kraftfahrzeugen entfällt die Wertminderung in der Regel bei älteren Fahrzeugen, deren Erstzulassung entweder 5 Jahre in der Vergangenheit liegt oder deren Laufleistung 100.000 km überschreitet.

, München, 2012-12-11, 322 C 26636/12
Auch bei Fahrzeugen, die im Unfallzeitpunkt bereits mehr als 100.000 Km gelaufen sind, ist eine merkantile Wertminderung als Vermögenseinbuße durch den unverschuldeten Verkehrsunfall gerechtfertigt.

, Hamburg, 2013-10-24, 52 C 63/13
Minderwert, der auch nach vollständiger sach- und fachgerechter Reparatur verbleibt, ist auch bei relativ alten Fahrzeugen grundsätzlich erstattungsfähig. Es kommt darauf an, wie ein solches Fahrzeug im Gebrauchtwagengeschäft – auch bei vollständiger fachgerechter Instandsetzung des Unfallschadens – bewertet wird.

, Frankfurt am Main, 2016-04-21, 7 U 34/15
Bei der Feststellung des Minderwerts sind stets die besonderen Umstände des Einzelfalls – wie z.B. das Vorliegen eines besonderen Fahrzeugtyps oder die aktuelle konjunkturelle Situation auf dem Fahrzeugmarkt – zu berücksichtigen. Eine pauschale Formel kann nicht angewendet werden.

, Hamburg-Harburg, 2014-12-12, 641 C 47/13
Kein Minderwert, da keine überzeugende Begründung des Sachverständigen. Hinsichtlich der merkantilen Wertminderung beruht das Urteil aus heute nicht mehr gängiger Rechtsprechung.

, Otterndorf, 2015-04-23, 2 C 50/15
Das AG Otterndorf hat mit überzeugender Begründung die merkantile Wertminderung auch bei einem 7 Jahre alten und 104.332 Kilometer gelaufenen Fahrzeugs zugesprochen. Bei den heutigen Fahrzeugen ist regelmäßig von einer hohen Lebenserwartung auszugehen.

, Erding, 2011-05-19, 1 C 1476/10
AG Erding entscheidet gegen Minderwert, da in der Regel bei älteren Fahrzeugen ab 5 Jahren oder 100000 km keine Wertminderung gegeben wäre.