, Berlin, 2010-09-02, 22 U 146/09
Minderwert trotz Alter und Laufleistung des Fahrzeugs, da - entgegen einer in Rechtsprechung und Schrifttum noch vertretenen, aber überholten Ansicht - ein durch den Unfall geminderter Handelswert auf dem Gebrauchtwagenmarkt im Raume steht.

, Hamburg, 2008-03-28, 50B C 112/07
Auch bei Fahrzeugen mit einer Laufleistung von mehr als 100.000 Kilometern ist eine Wertminderung anzunehmen, wenn auch zurückhaltend.

, Prüm, 2008-01-15, 6 C 522/06
Eine Wertminderung bei uralten Fahrzeugen mit extrem hoher Kilometerleistung kann ausgeschlossen sein. Hieraus ist jedoch kein Erfahrungssatz herzuleiten, dass dies immer so wäre.

, Dortmund, 2008-12-16, 405 C 8325/08
Für die Frage der merkantilen Wertminderung ist es bei einem älteren Fahrzeug unerheblich, ob erforderliche Lackier- oder Ausdellarbeiten in einer markengebundenen Fachwerkstatt oder in einer freien Werkstatt durchgeführt werden.

, Hamburg, 2007-02-22, 51B C 134/06
Die Rechtsprechung hat bei einem gewerblich genutzten Transporter VW Caravelle T4 mit einer Laufleistung von 151.000 km Laufleistung Wertminderung bejaht.

, Nürnberg, 2009-03-23, 34 C 9323/08
Bereits der Sachverständige stellt fest, dass eine Wertminderung nicht vorliegt. Das Fahrzeug ist 10 Jahre alt und zeigt eine Laufleistung von weit über 100.000 km auf. Der Kläger hätte weiter vortragen müssen, wieso bei diesem Fahrzeug konkret eine Wertminderung angefallen sein soll.

, Rendsburg, 2011-03-28, 13 C 567/10
Auch wenn ein Fahrzeug im Unfallzeitpunkt älter als 5 Jahre ist und eine Fahrleistung von mehr als 100.000 km aufweist, kann eine merkantile Wertminderung eintreten. Die Ermittlung der merkantilen Wertminderung kann unter Anwendung der Richtlinien des BVSK erfolgen.

, Peine, 2011-05-18, 16 C 139/11
Eine merkantile Wertminderung kommt auch bei einem Fahrzeug älter als 5 Jahre und einer Laufleistung oberhalb von 100.000 km in Betracht.

, Lübbecke, 2011-12-09, 3 C 410/11
Auch für ein sechseinhalb Jahre altes Fahrzeug mit einer Laufleistung von 214.000 Kilometern kann eine merkantile Wertminderung anzunehmen sein.

, Minden, 2010-02-23, 21 C 461/09
Auch bei einem nur unwesentlich vorbeschädigten, ca. acht Jahre alten Fahrzeug mit einer Laufleistung von gut 120.000 km ist eine merkantile Wertminderung zuzubilligen, wenn sich der Schaden am Markt tatsächlich wertmindernd auswirkt.