, Oldenburg, 2007-03-01, 8 U 246/06
Mit der technischen Entwicklung und der zunehmenden Langlebigkeit der Fahrzeuge hat sich die Bedeutung der Laufleistung für den Wert auf dem Gebrauchtwagenmarkt geändert. Auf eine starre Kilometergrenze kann nicht mehr abgestellt werden, sondern es muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob sich der Unfallschaden wertmindernd auswirkt.