, Frankfurt, 2005-10-28, 24 U 111/05
Schaden stellt keinen eigentlichen „Unfallschaden“ dar; ein Kaufinteressent, der wegen dieses die Fahrzeugstruktur nicht im geringsten betreffenden Schadens auf eine Verringerung des Kaufpreises dringen würde, wäre nicht recht ernst zu nehmen. Darüber hinaus handelt es sich bei dem Wagen um ein sehr gesuchtes, wertstabiles Fahrzeugmodell.