, Wien, 2018-01-30, 2 Ob 200/17a
Gefühle bestimmen den Mark und gehören daher als marktpreisbildend ordnungsgemäß ermittelt. Bei Oldtimern schließen Vorschäden eine weitere ersatzfähige Wertminderung nicht aus.

, Ratingen, 2014-02-25, 11 C 69/13
Bei älteren Kraftfahrzeugen entfällt die Wertminderung in der Regel und kommt nur im Einzelfall in Betracht. Ein solcher Einzelfall liegt nicht vor, wenn der Pkw gut 12 Jahre alt ist und eine Laufleistung von knapp 200.000 km aufweist und der Sachverständige zu dem Ergebnis gekommen ist, dass lediglich eine rechnerische Wertminderung von 20 EUR anzunehmen sei, nicht jedoch eine tatsächliche und wenn es sich auch nicht um einen Oldtimer handelt.

, Düsseldorf, 2010-11-30, 1 U 107/08
Die Grundsätze für die Festsetzung einer Wertminderung bei alten Fahrzeugen werden im Falle der Beschädigung eines wertvollen Oldtimers durch den Verlust an Originalität ergänzt. Bei der Beschädigung eines hervorragend erhaltenen Mercedes 300 SL geht es weniger um eine verbleibende Schadensanfälligkeit, sondern um die Frage, ob die Bewertung des Verkaufspreises des Fahrzeuges nach dem Unfall trotz ordnungsgemäß behobenen Heckschadens gesunken ist. Ist dies der Fall, ist ein merkantiler Minderwert eingetreten.