, Freiburg, 2019-01-28, 11 C 1714/18
Das AG Freiburg gesteht dem Geschädigten generell auch dann ein Schadengutachten zu, wenn bereits ein Kostenvoranschlag vorliegt. Denn über den Aspekt hinaus, dass der Versicherer den Kostenvoranschlag beanstandet hat, sagt ein Kostenvoranschlag auch nichts zu einer eventuellen Wertminderung.

, Karlsruhe, 2012-01-27, 1 C 147/11
Allein das Alter eines Fahrzeugs schließt die Entstehung einer merkantilen Wertminderung nicht aus.

, Nürnberg, 2014-03-31, 20 C 10301/12
Gerichtsgutachter bestätigt das vom Geschädigten vorgerichtlich eingeholte Sachverständigengutachten

, München I, 2012-07-05, 19 S 8083/12
Bei der Ermittlung der Wertminderung eines unfallgeschädigten Kfz ist nicht auf Erfahrungswerte von Kfz-Händlern abzustellen. Massgeblich ist der von einem Sachverständigen durch wissenschaftliche Methoden bestimmte Minderwert.

, Karlsruhe, 2014-07-22, VI ZR 357/13
Die Kosten für die Begutachtung des bei einem Verkehrsunfall beschädigten Fahrzeugs gehören zu den mit dem Schaden unmittelbar verbundenen Vermögensnachteilen, soweit die Begutachtung zur Geltendmachung des Schadensersatzanspruchs erforderlich und zweckmäßig ist. Der Schätzung der Höhe der erforderlichen Sachverständigenkosten nach § 287 Abs. 1 ZPO müssen tragfähige Anknüpfungspunkte zugrunde liegen; sie darf nicht völlig abstrakt erfolgen, sondern muss dem jeweiligen Einzelfall Rechnung tragen.