, München, 2013-03-20, XI R 6/11
Die Zahlung eines Minderwertausgleichs wegen Schäden am Leasingfahrzeug unterliegt nicht der Umsatzsteuer.

, Remscheid, 2017-11-10, 8a C 190/16
In den Leitsätzen für Gutachten „Kraftfahrzeugschäden und -bewertung“ des Instituts für das Sachverständigenwesen heißt es: „Die Wertminderung enthält niemals Umsatzsteuer, da es sich hierbei um einen nicht steuerbaren Betrag handelt.“ Bei der Erstattung der Wertminderung an Vorsteuerabzugsberechtigte ist die Umsatzsteuer dennoch abzuziehen.

, Karlsruhe-Durlach, 2013-06-20, 2 C 151/13
Eine allgemein anerkannte Schätzungsmethode hat sich für den Minderwert von Kraftfahrzeugen nicht durchgesetzt. Brauchbare Ergebnisse bringt bei Pkws die Methode von Ruhkopf/ Sahm. Auch bei einem Vorsteuerabzugsberechtigten ist der merkantile Minderwert unter Zugrundelegung der jeweiligen Bruttobeträge zu ermitteln.

, Mannheim, 2014-02-13, 10 S 71/13
Reparaturkosten zuzüglich Wertminderung sind Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert gegenüberzustellen. Es sind die Brutto-Beträge anzunehmen. Wertminderung ist steuerneutral.

, Karlsruhe, 2011-05-18, VIII ZR 260/10
Schadensersatzleistungen im Rahmen der Rückgabe des Leasinggegenstandes sind umsatzsteuerfrei, da ihnen keine steuerbare Leistung des Leasinggebers gegenübersteht. Dazu zählt auch der Minderwertausgleich.

, Karlsruhe, 1979-09-18, VI ZR 16/79
Auch LKW werden, wenn sie bei einem Unfall erheblich beschädigt werden, trotz Behebung der technischen Schäden im allgemeinen geringer bewertet als unfallfrei gefahrene Wagen.