Brutto- und Nettobeträge auf minderwert.de
Auf minderwert.de können Sie alle Beträge wahlweise brutto oder netto eingeben. Basierend auf Ihrer Auswahl berechnet das System automatisch den jeweiligen Brutto- oder Nettobetrag.
Berechnungsregeln:
- PKW (Brutto): Im PKW-Bereich arbeitet nur das Hamburger Modell mit netto Reparaturkosten.
- LKW: Für LKWs wird grundsätzlich mit netto Beträgen gerechnet.
Hintergrund zur Umsatzsteuer in der Wertminderung
Die Berechnung der Wertminderung berücksichtigt die Umsatzsteuer wie folgt:
- Rechtsgrundlagen:
- Ein rechnerisch ermittelter Minderwert steht gemäß der Steuerpraxis ohne Bezug zur Umsatzsteuer, da diese im Rahmen des Schadenersatzrechts (z. B. bei Vorsteuerabzugsberechtigten) nicht direkt betroffen ist.
- Vorsteuerabzugsberechtigte führen die Umsatzsteuer beim Verkauf eines reparierten Fahrzeugs genauso ab wie bei einem unbeschädigten Fahrzeug.
- Verkäufe durch Privatpersonen enthalten die Umsatzsteuer unabhängig davon, ob ein Fahrzeug Vorschäden aufweist.
- Praxis bei neueren Methoden:
- Die Methoden BVSK und MFM arbeiten mit diesem Ansatz, indem die Umsatzsteuer einbezogen wird. Ggf. muss sie später herausgerechnet und separat ausgewiesen werden.
- Historischer Kontext:
- In der ursprünglichen Veröffentlichung von Ruhkopf/Sahm (1962) wurde die Umsatzsteuer nicht berücksichtigt, da der Vorsteuerabzug erst mit dem Umsatzsteuergesetz von 1967 eingeführt wurde.
- Nach § 251 Abs. 1 BGB ist der Minderwert steuerneutral zu berechnen und auch Vorsteuerabzugsberechtigten in voller Höhe zu erstatten. Reparaturkosten inklusive Umsatzsteuer sind hierbei maßgeblich.
- Urteile und Hinweise:
- Das AG Remscheid (8a C 190/16) unterscheidet klar zwischen der Berechnung des Minderwerts (grundsätzlich brutto) und der Erstattung (bei Vorsteuerabzugsberechtigten netto).
- Nach Leitsatz 8.1 des Instituts für das Sachverständigenwesen (IfS) ist die Wertminderung „umsatzsteuerneutral“ anzugeben, unabhängig vom Status des Geschädigten.
- Methodenspezifische Besonderheiten:
- Beim Hamburger Modell sind Reparaturkosten ohne Umsatzsteuer maßgeblich.
Weitere Urteile, die das Thema Umsatzsteuer betreffen, finden Sie hier.
Flexibilität in den Berechnungen
Mit der Auswahl „Netto“ auf dem Rechenblatt von minderwert.de können Sie alle Berechnungen exklusiv der Umsatzsteuer durchführen.
Zusammenfassung der Vorteile
- Automatische Berechnung von Brutto- und Nettobeträgen.
- Flexible Anpassung der Berechnungsmethode je nach steuerlicher Situation und Fahrzeugart.
- Klare Berücksichtigung rechtlicher und methodischer Grundlagen zur Umsatzsteuer.
Quellen
- Der merkantile Minderwert in der Praxis, Kirschbaum Verlag Bonn, 2012,
https://www.amazon.de/merkantile-Minderwert-Praxis-Marktrelevanz–Faktorenmethode - Institut für Wissen in der Wirtschaft, Verkehrsrecht aktuell, https://www.iww.de/va/archiv/unfallschadensregulierung-merkantiler-minderwert-aktuell-f29949
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Kommentare
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> Alle Beträge auf minderwert.de sind Netto, also inkl. der Mehrwertsteuer ausgezeichnet.
Ist das nicht ein Wiederspruch?
Danke für den Hinweis; ich habe den Fehler korrigiert. Bei der Gelegenheit habe ich die Seite zur Umsatzsteuer auch gleich um einen Link mit entsprechenden Gerichtsurteilen ergänzt: http://minderwert.de/urteile/?wdt_column_filter%5Burteil_taxonomy_thema%5D=Umsatzsteuer