Berechnung des merkantilen Minderwert gemäß BVSK. Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) hat im Jahr 2003 eine Richtlinie zur Berechnung des merkantilen Minderwertes heraus gegeben: BVSK – Wertminderungsmodell.
Seit vielen Jahren ist das BVSK-Wertminderungsmodell für Personenkraftwagen erfolgreich etabliert. Kürzlich wurde hierauf aufbauend ein Berechnungsmodell für Lastkraftwagen und Anhänger veröffentlicht. Nach abgeschlossenen Analysen und Recherchen folgt nun die Vorstellung eines Verfahrens für Motorräder und Motorroller: Dass auch motorisierte Zweiräder durch einen Unfallschaden eine Reduzierung des Verkaufserlöses trotz vollständiger und fachgerechter Reparatur erleiden können, steht außer Frage. Ein Modell zur Eingrenzung des merkantilen Minderwertes muss jedoch den Besonderheiten der Konstruktion, der Reparaturtechnik und der Art des Motorrads oder Motorrollers gerecht werden. Dies umzusetzen, war ein grundlegendes Ziel der Arbeit des ATR im BVSK.
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