Minderwert
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    Textvv.info@minderwert.degemäß BVSK LKWMerkantiler Minderwert

    Berechnung des merkantilen Minderwert gemäß BVSK. Der Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. (BVSK) hat im Jahr 2003 eine Richtlinie zur Berechnung des merkantilen Minderwertes heraus gegeben: BVSK – Wertminderungsmodell.

    Der BVSK hat in seiner Richtlinie zum merkantilen Minderwert nach einer Unfallinstandsetzung ein Berechnungsmodell für die Ermittlung der Wertminderung an Pkw vorgestellt. Darin wurde bereits eine merkantile Wertminderung an Nutzfahrzeugen als möglich beurteilt. Nun soll diese Richtlinie für diese Fahrzeuggruppe erweitert werden. Dazu wurden die Marktverhältnisse untersucht und Kriterien festgelegt sowie ein Berechnungsmodell für den merkantilen Minderwert an diesen Fahrzeugen ausgearbeitet.

    Lange Zeit war in Fachkreisen die Meinung vertreten worden, dass ein Minderwert nach einer Unfallinstandsetzung an Lkw und anderen Nutzfahrzeugen nicht gegeben ist. Die Praxis zeigt jedoch, dass eine derartige Aussage nicht pauschal richtig ist. Auch in der Rechtsprechung besteht mittlerweile weitgehend Einigkeit, dass ein Minderwert an Nutzfahrzeugen nicht pauschal zu verneinen ist. Sicherlich ist die Wertminderung bei Nutzfahrzeugen unter zum Teil anderen Aspekten zu beurteilen. Ein wesentlicher Gesichtspunkt ist jedoch bei Betrachtung der Definition des merkantilen Minderwertes unverändert zu berücksichtigen: Der Verdacht auf verborgene Mängel, der auch bei einem Nutzfahrzeug zu einem verminderten Verkaufserlös nach einer umfangreicheren Unfallreparatur führen kann.

    Gerade im Hinblick auf möglicherweise unfallbedingt auftretende Folgekosten, die speziell bei Nutzfahrzeugen teure Reparaturen nach sich ziehen können, ist ein gesundes Misstrauen auch beim Kauf eines nach Unfall reparierten Fahrzeuges angebracht. Auch wenn Schraubteile betroffen sind, können beispielsweise bei Schäden an der Radaufhängung oder am Antriebsstrang versteckte Schäden in vielen Fällen nicht völlig ausgeschlossen werden und erst im weiteren Betrieb zu Tage treten. Ein umfangreicher Schaden an Fahrerhaus und Rahmen wird bei einem Verkauf nach der Instandsetzung in vielen Fällen, vor allem bei höherwertigen Fahrzeugen, zu Diskussionen und einem Wertabschlag führen. Und selbst im Aufbaubereich ist ein Minderwert bei aufwändigen Instandsetzungen nicht auszuschließen. Eine Reparatur eines Kühlaufbaus beispielsweise kann bei einer dadurch bedingten Undichtigkeit im Bereich der Reparaturstelle zur Feuchtigkeitsansammlung in der Wärmedämmung führen. Kann dadurch die zum lückenlosen Nachweis der Kühlkette erforderliche Dämmwirkung nicht mehr erzielt werden, so kann dies im Extremfall eine Unbrauchbarkeit des Aufbaus zur Folge haben. Andererseits wird ein Schaden an Plane und Spriegel eines Standardanhängers nach fachgerechter Instandsetzung im Regelfall keinen Minderwert erzeugen. Hier ist für die Beurteilung der merkantilen Wertminderung immer eine Betrachtung des Einzelfalles erforderlich, die vom Sachverständigen unter Berücksichtigung der Marktverhältnisse vorzunehmen ist.

    Parameter

    WBWWiederbeschaffungswert des Fahrzeuges zum Unfallzeitpunkt ohne MwSt. (netto)
    %-WertSchadenintensität, Klassifizierung des Schadens
    M-WertKorrekturfaktor Marktgängigkeit
    K-FaktorKorrekturfaktor vorangegangene Unfallschäden

    Ausschlüsse

    Die Beurteilung des merkantilen Minderwertes an Nutzfahrzeugen ist schwierig. Sie erfordert noch mehr als beim Pkw fundierte Marktkenntnisse des Sachverständigen. Das vorgestellte Berechnungsmodell kann nur als erste, überschlägige Methode dienen. Es ersetzt nicht die zwingend erforderliche, sachverständige Beurteilung des Einzelfalles.

    • Untergrenze Minderwert bei schweren Nutzfahrzeugen über einer Gesamtmasse von 7,5 t ein Betrag von € 500,-
    • Untergrenze Minderwert bei leichteren Nutzfahrzeugen ein Betrag von € 200,-

    Ein Minderwert an Anbauaggregaten wie Ladekran, Kühlaggregat, Ladebordwand etc. ist im Regelfall nicht gegeben, da es sich hier um überschaubare, technische Einheiten handelt und verborgene Mängel hier bei vollständiger und fachgerechter Instandsetzung nicht zu erwarten sind. Bei schweren Schäden werden diese in den meisten Fällen als komplette Einheit ersetzt.

    Der merkantile Minderwert von KOM lässt sich mit dem vorgestellten Berechnungsmodell nicht ermitteln, ist jedoch bei schweren Schäden sicher ebenfalls gegeben.

    Schadenintensität %-Klasse (Grund- bzw. Trägerfahrzeug und Anhänger)

    Es ist ein Prozentwert zwischen 0% und 7,5% zu bestimmen.
    Für Anhänger ist der Minderwert nach diesem Berechnungsschema begrenzt auf maximal 4,0 % des WBW, da die Klassen 2, 5 und 6 entfallen!

    % – WertKlasseBeschreibung
    0 – 0,5%N1Schäden an geschraubten Anbauteilen
    wie Stoßfänger, Einstieg, Betriebsmitteltanks, geschraubten Außenteilen am FHS
    0,5 – 3%N2Leichte Schäden an FHS oder Rahmen
    (Schäden an geschweißten Teilen des Fahrerhauses, Richten oder Erneuerung von Außenhautteilen ohne Schäden an der tragenden Struktur; leichter Verzug oder Verdrehung des Rahmens ohne Knickbildung, leichte Stauchungen, Erneuern von Rahmenquerträgern)
    1,5 – 4%N3Leichte Schäden an Fahrerhaus und Fahrgestellrahmen
    3 – 5%N4Schwere Schäden an Fahrerhaus oder Rahmen
    (Erhebliche Schäden an Bodengruppe, Rahmen, A-/B-/C-Säule, Vorderwand, Richtbankeinsatz erforderlich, Erneuerung FHS; erhebliche Rahmenstauchungen, Strukturverschiebungen, Rahmenbrüche, Knickbildung an Längsträgern)
    4 – 6%N5Schwere Schäden an Fahrerhaus und Rahmen
    0,5 – 1,5%N6Schwere Achsschäden (nicht bei Anhängern) Zuschlag
    Stauchung / Knickung / Bruch von Achsträgern oder wesentlicher Baugruppen der Radaufhängung, Schäden im Antriebsstrang

    Schadenintensität %-Klasse (Aufbauten)

    Es ist ein Prozentwert zwischen 0% und 4% zu bestimmen

    % – WertKlasseBeschreibung
    0%A1Leichte Aufbauschäden
    (z.B. Richten oder Ersatz von Anbauteilen, Bordwänden, Rungen, Planengestell, Türen, geschraubten Säulen, Unterfahrschutz)
    0,5 – 2%A2Leichte Aufbauschäden
    (z.B. Ersatz (auch teilweise) von eingeschweißten Strukturteilen, Abschnittsreparatur an Kühlaufbauten)
    2 – 4%A3Schwere Aufbauschäden
    (z.B. Verschiebung der Aufbaustruktur, Ersatz wesentlicher Konstruktionselemente, erheblicher Eingriff in das Aufbaugefüge, umfangreiche Abschnittsreparaturen, Risiko von erst später erkennbaren Folgeschäden, z. B. Eindringen von Wasser in die Isolierung von Tiefkühlaufbauten)

    M-Wert: Korrekturfaktor Marktgängigkeit

    – 1%gute Marktgängigkeit
    0%mittlere Marktgängigkeit
    1.0%schlechte Marktgängigkeit
    2.0%sehr langen Standzeiten, Exoten

    K-Faktor: Vorschaden

    0,5 – 0,8reparierter Vorschaden vorhanden
    1,0ohne Vorschäden

    Rechenweg

    Berechnung Minderwert gemäß BVSK LKW:
    MW G (Grundfahrzeug / Trägerfahrzeug und Anhänger) = WBW G * K-Faktor * (%-Wert + M-Wert) / 100
    MW A (Aufbauten) = WBW A * K-Faktor * (%-Wert + M-Wert) / 100

    MW Ges (Gesamt) = MW G + MW A

    Begründung: Bei Berechnung von Grundfahrzeug und Aufbau in einem Zug würde sich vor allem bei teuren Aufbauten eine nicht nachvollziehbare Verschiebung der Berechnungswerte ergeben. Der gleiche Schaden an einem Grundfahrzeug würde bei teurem Aufbau rechnerisch eine höhere Wertminderung zur Folge haben als bei billigen (Standard-)Aufbauten bzw. bei Bewertung ohne Aufbau (Vergleich Sattelzugmaschine mit Betonpumpe, Tankfahrzeug etc.

    Beispiel

    Nutzfahrzeugtypschweres Nutzfahrzeug über einer Gesamtmasse von 7.5 t
    Wiederbeschaffungswert Grundfahrzeug ohne Mwst50.000 EUR
    Wiederbeschaffungswert Aufbauten ohne Mwst25.000 EUR
    %-Wert Grundfahrzeug5% (Klasse N4)
    %-Wert Aufbauten4% (Klasse A3)
    M-Wert0 (mittlere Marktgängigkeit)
    K-Faktor1 (kein Vorschaden)

    MW (G) = 50000 *  1 * (5 + 0)  / 100 = 2.500,00 EUR
    MW (A) = 25000 *  1 * (4 + 0)  / 100 = 1.000,00 EUR

    MW (Ges) = 2.500,00 EUR + 1.000,00 EUR = 3.500 EUR

    Quellen

    • https://www.colliseum.eu/wiki/BVSK-Wertminderungsmodell
    • https://www.bvsk.de/informationen/richtlinien/

    Urteile, in denen die BVSK-Methode erwähnt wird

    • BVSK
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