Ausschlüsse
Die Beurteilung des merkantilen Minderwertes an Nutzfahrzeugen ist schwierig. Sie erfordert noch mehr als beim Pkw fundierte Marktkenntnisse des Sachverständigen. Das vorgestellte Berechnungsmodell kann nur als erste, überschlägige Methode dienen. Es ersetzt nicht die zwingend erforderliche, sachverständige Beurteilung des Einzelfalles.
- Untergrenze Minderwert bei schweren Nutzfahrzeugen über einer Gesamtmasse von 7,5 t ein Betrag von € 500,-
- Untergrenze Minderwert bei leichteren Nutzfahrzeugen ein Betrag von € 200,-
Ein Minderwert an Anbauaggregaten wie Ladekran, Kühlaggregat, Ladebordwand etc. ist im Regelfall nicht gegeben, da es sich hier um überschaubare, technische Einheiten handelt und verborgene Mängel hier bei vollständiger und fachgerechter Instandsetzung nicht zu erwarten sind. Bei schweren Schäden werden diese in den meisten Fällen als komplette Einheit ersetzt.
Der merkantile Minderwert von KOM lässt sich mit dem vorgestellten Berechnungsmodell nicht ermitteln, ist jedoch bei schweren Schäden sicher ebenfalls gegeben.
Schadenintensität %-Klasse (Grund- bzw. Trägerfahrzeug und Anhänger)
Es ist ein Prozentwert zwischen 0% und 7,5% zu bestimmen.
Für Anhänger ist der Minderwert nach diesem Berechnungsschema begrenzt auf maximal 4,0 % des WBW, da die Klassen 2, 5 und 6 entfallen!
% – Wert | Klasse | Beschreibung |
---|---|---|
0 – 0,5% | N1 | Schäden an geschraubten Anbauteilen wie Stoßfänger, Einstieg, Betriebsmitteltanks, geschraubten Außenteilen am FHS |
0,5 – 3% | N2 | Leichte Schäden an FHS oder Rahmen (Schäden an geschweißten Teilen des Fahrerhauses, Richten oder Erneuerung von Außenhautteilen ohne Schäden an der tragenden Struktur; leichter Verzug oder Verdrehung des Rahmens ohne Knickbildung, leichte Stauchungen, Erneuern von Rahmenquerträgern) |
1,5 – 4% | N3 | Leichte Schäden an Fahrerhaus und Fahrgestellrahmen |
3 – 5% | N4 | Schwere Schäden an Fahrerhaus oder Rahmen (Erhebliche Schäden an Bodengruppe, Rahmen, A-/B-/C-Säule, Vorderwand, Richtbankeinsatz erforderlich, Erneuerung FHS; erhebliche Rahmenstauchungen, Strukturverschiebungen, Rahmenbrüche, Knickbildung an Längsträgern) |
4 – 6% | N5 | Schwere Schäden an Fahrerhaus und Rahmen |
0,5 – 1,5% | N6 | Schwere Achsschäden (nicht bei Anhängern) Zuschlag Stauchung / Knickung / Bruch von Achsträgern oder wesentlicher Baugruppen der Radaufhängung, Schäden im Antriebsstrang |
Schadenintensität %-Klasse (Aufbauten)
Es ist ein Prozentwert zwischen 0% und 4% zu bestimmen
% – Wert | Klasse | Beschreibung |
---|---|---|
0% | A1 | Leichte Aufbauschäden (z.B. Richten oder Ersatz von Anbauteilen, Bordwänden, Rungen, Planengestell, Türen, geschraubten Säulen, Unterfahrschutz) |
0,5 – 2% | A2 | Leichte Aufbauschäden (z.B. Ersatz (auch teilweise) von eingeschweißten Strukturteilen, Abschnittsreparatur an Kühlaufbauten) |
2 – 4% | A3 | Schwere Aufbauschäden (z.B. Verschiebung der Aufbaustruktur, Ersatz wesentlicher Konstruktionselemente, erheblicher Eingriff in das Aufbaugefüge, umfangreiche Abschnittsreparaturen, Risiko von erst später erkennbaren Folgeschäden, z. B. Eindringen von Wasser in die Isolierung von Tiefkühlaufbauten) |
M-Wert: Korrekturfaktor Marktgängigkeit
– 1% | gute Marktgängigkeit |
0% | mittlere Marktgängigkeit |
1.0% | schlechte Marktgängigkeit |
2.0% | sehr langen Standzeiten, Exoten |
K-Faktor: Vorschaden
0,5 – 0,8 | reparierter Vorschaden vorhanden |
1,0 | ohne Vorschäden |
Rechenweg
Berechnung Minderwert gemäß BVSK LKW:
MW G (Grundfahrzeug / Trägerfahrzeug und Anhänger) = WBW G * K-Faktor * (%-Wert + M-Wert) / 100
MW A (Aufbauten) = WBW A * K-Faktor * (%-Wert + M-Wert) / 100
MW Ges (Gesamt) = MW G + MW A
Begründung: Bei Berechnung von Grundfahrzeug und Aufbau in einem Zug würde sich vor allem bei teuren Aufbauten eine nicht nachvollziehbare Verschiebung der Berechnungswerte ergeben. Der gleiche Schaden an einem Grundfahrzeug würde bei teurem Aufbau rechnerisch eine höhere Wertminderung zur Folge haben als bei billigen (Standard-)Aufbauten bzw. bei Bewertung ohne Aufbau (Vergleich Sattelzugmaschine mit Betonpumpe, Tankfahrzeug etc.
Beispiel
Nutzfahrzeugtyp | schweres Nutzfahrzeug über einer Gesamtmasse von 7.5 t |
Wiederbeschaffungswert Grundfahrzeug ohne Mwst | 50.000 EUR |
Wiederbeschaffungswert Aufbauten ohne Mwst | 25.000 EUR |
%-Wert Grundfahrzeug | 5% (Klasse N4) |
%-Wert Aufbauten | 4% (Klasse A3) |
M-Wert | 0 (mittlere Marktgängigkeit) |
K-Faktor | 1 (kein Vorschaden) |
MW (G) = 50000 * 1 * (5 + 0) / 100 = 2.500,00 EUR
MW (A) = 25000 * 1 * (4 + 0) / 100 = 1.000,00 EUR
MW (Ges) = 2.500,00 EUR + 1.000,00 EUR = 3.500 EUR
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