Ausschlüsse
Ein Minderwert wird unter folgenden Bedingungen ausgeschlossen oder ist gesondert zu begründen:
- Die Reparaturkosten sind weniger als 10% des Veräußerungswertes
- Der Veräußerungswert ist weniger als 40% des Neupreises
- Das Fahrzeug ist älter als 72 Monate
- Das Wertverhältnis W liegt unter 35%
- Das Kostenverhältnis K ist unterhalb 10% oder oberhalb 130%
- Das Aufwandsverhältnis A ist unterhalb 40%
Rechenweg
Berechnung Minderwert gemäß Halbgewachs:
MW = X * (VW + RK) / 100
Ermitteln des Kostenverhältnis K= 100 * RK / VW
Ermitteln des Aufwandsverhältnis A = 100 * LK / MK
Beispiel
Neupreis inkl. Mwst | 30.000 EUR |
VW | 18.000 EUR |
M Alter des Fahrzeugs | 26 Monate |
RK (Reparaturkosten) | 6.800 EUR |
LK (Lohnkosten) | 2.800 EUR |
MK (Materialkosten) | 3.100 EUR |
W = 100 * VW / NP = 100 * 18.000 / 30.000 = 60
K = 100 * RK / VW = 100 * 6.800 / 18.000 = 37.8
A = 100 * LK / MK = 100 * 2.800 / 3.100 = 90.3
X = XM + XK + XA = 1,45 + 0,57 + 1,35 = 3,37
Es liegen keine Ausschluss-Bedingungen vor.
MW = X * (VW + RK) / 100 = 3,37 * (18000 + 6800) / 100 = 836 EUR
Quellen
- E.Halbgewachs, Helmut Zeisberger, Manuela Neugebauer-Püster: Der merkantile Minderwert, Kirschbaum Verlag Bonn, 13.Auflage 2003, ISBN 3 7812 1581 4
- https://www.colliseum.eu/wiki/Der_merkantile_Minderwert_nach_Halbgewachs
- https://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert
Es stehen im Wesentlichen drei Formeln zur Verfugung, mit denen die merkantile Wertminderung berechnet werden kann.