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    Textvv.info@minderwert.degemäß Hamburger ModellMerkantiler Minderwert

    Berechnung des merkantilen Minderwert gemäß Hamburger Modell. Grundlage für die Berechnung ist das Urteil Az 7 U 105/80, Vers. R 1981, des Hanseatischen Oberlandesgerichtes vom 06.10.1981.

    Benötigt werden:

    1. Reparaturkosten (ohne Mwst, Netto) in einer Gliederung, welche die Ermittlung der „erheblichen Reparaturkosten“ ermöglicht.
    2. Laufleistung des Fahrzeuges (Betriebsleistung). Anhand der Laufleistung wird eine Quote gemäß folgender Tabelle ermittelt:
    Betriebsleistung des KfzWertminderung in % der erheblichen Rep-Kosten
    bis 20.000 30 %
    bis 50.00020 %
    bis 75.00015 %
    bis 100.00010 %
    ab 100.0000 %

    Rechenweg

    Berechnung Minderwert gemäß Hamburger Modell:
    MW =  %-Satz aus Tabelle * Reparaturkosten / 100

    Beispiel

    Reparaturkosten4.000 EUR
    Laufleistung45.000 KM

    MW = 20 % * 4000 / 100 = 800 €

    Erhebliche Reparaturkosten

    Über die konkrete und korrekte Ermittlung der „erheblichen Reparaturkosten“ gibt es unterschiedliche Ansichten und entsprechend viele Diskussionen. (vgl Quellen)

    Unter den „erheblichen Reparaturkosten“ sind ausschließlich „anspruchsvolle Arbeitslohnkosten“ der Mechanik und der Karosserie zu verstehen, welche mit dem tatsächlichen Stundenverrechnungssatz multipliziert werden. Lackierarbeiten oder Material- bzw. Ersatzteilkosten kommen nicht in Betracht.

    „Anspruchsvolle Arbeitslohnkosten“ sind gemäß der ursprünglichen Definition sämtliche Arbeitsaufwendungen zur Instandsetzung von Karosserieteilen, Rückverformungsarbeiten sowie Aufwendungen für das Ersetzen geschweißter Karosserieteile. Erforderliche De- und Montagearbeiten von Anbauteilen dieser eingeschweißten Karosserieteile dürfen nicht berücksichtigt werden.

    Erfahrungsgemäß beträgt der Anteil der in Abzug zu bringenden De- und Montagearbeiten etwa 30% bis 40% der Gesamtaufwendungen eines eingeschweißten Teiles.

    Quellen

    • https://www.verkehrslexikon.de/Texte/WMModelle.php
    • https://www.colliseum.net/wiki/Hamburger_Modell
    • https://www.captain-huk.de/urteile/zur-wertminderung-urteil-des-olg-hamburg-vom-06-10-1981-7-u-10580

    Urteile, in denen das Hamburger Modell erwähnt wird

    • Hamburger Modell
    4 Kommentare
    1. Christian Schnädelbach
      Christian Schnädelbach sagte:
      16. Februar 2016 um 10:48

      Hallo, die Formel für das Hamburger Modell ist so wohl nicht richtig. Schaut mal bitte hier: http://www.colliseum.net/wiki/Hamburger_Modell

      Antworten
      • minderwert
        minderwert sagte:
        4. Mai 2016 um 19:15

        Ja, der Einwand ist korrekt. Der Faktor Richtarbeiten/Karosseriearbeiten fehlt in der aktuellen Berechnung. Eine entsprechende Erweiterung ist ab Sommer 2016 vorgesehen.

        Antworten
    2. Markus Häusler
      Markus Häusler sagte:
      30. Mai 2018 um 05:02

      älter als 5 Jahre keine merk. Wertm..

      Antworten
      • minderwert
        minderwert sagte:
        30. Mai 2018 um 08:02

        http://minderwert.de/urteile/?wdt_column_filter%5Burteil_taxonomy_thema%5D=altes%20Fahrzeug

        Antworten

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