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    Textvv.info@minderwert.degemäß Ruhkopf / SahmMerkantiler Minderwert

    Parameter

    NPehemaliger Neupreis inkl. Mwst. (UPE, brutto)*
    VWVeräußerungswert inkl. Mwst. (brutto)* Der Veräußerungswert ist der Betrag, der Verkäufer vor Eintritt des Schadens erlösen kann.
    Der Veräußerungswert brutto entspricht ca. dem Händler-Einkaufswert netto (Handelsspanne).
    Der Veräußerungswert ist synonym zum Zeitwert.
    MAlter des Fahrzeugs in Monaten
    RKGesamtreparaturkosten des Fahrzeugs inkl. Mwst.*

    *kann über die Auswahl „Netto“ im Rechner auf exkl. MwSt. umgestellt werden.

    Faktor: Xr

    Ein Faktor Xr zwischen 3 und 7 wird aus folgender Tabelle ermittelt.
    100 * RK / VW

    Alter des Fahrzeugs10-30%31-60%61-90%
    1. Zulassungsjahr ( 12 Monate)567
    2. Zulassungsjahr ( 24 Monate)456
    ab 3. Zulassungsjahr ( > 25 Monate)345

    Rechenweg

    Berechnung Minderwert gemäß Ruhkopf / Sahm:
    MW = (VW + RK) * Xr / 100

    Beispiel

    RK (Reparaturkosten)4.485 EUR inkl. Mwst
    NP (Neupreis)17.700 EUR inkl. Mwst
    VW (Veräußerungswert)8.800 EUR inkl. Mwst
    Alter des Fahrzeugs26 Monate
    Bagatellschadengrenze: 4485 / 17700 * 100 = 25,3%   => >10%
    Wertverhältnis: 8800 / 17700 * 100 = 49,7%   => >40%
    Totalschaden:  4485 / 8800 * 100 = 51,0%   => <90% Es liegen keine Ausschluss-Bedingungen vor. Für Xr = 100 * RK / VW = 51% und dem Alter von 26 Monaten ergibt sich aus obiger Tabelle der Wert Xr = 4. [/av_textblock] [av_icon_box icon='ue803' font='entypo-fontello' title='' position='left' icon_style='' boxed='' font_color='' custom_title='' custom_content='' color='custom' custom_bg='' custom_font='' custom_border='' custom_title_size='' av-desktop-font-size-title='' av-medium-font-size-title='' av-small-font-size-title='' av-mini-font-size-title='' custom_content_size='' av-desktop-font-size='' av-medium-font-size='' av-small-font-size='' av-mini-font-size='' heading_tag='' heading_class='' link='' link_dynamic='' linktarget='' title_attr='' linkelement='' id='' custom_class='' template_class='' av_uid='av-m3t50jwq' sc_version='1.0' admin_preview_bg=''] MW = (8800 + 4485) * 4 / 100 = 531,40 EUR
    [/av_icon_box]

    Quellen

    • https://www.colliseum.eu/wiki/Wertminderung_nach_Ruhkopf/Sahm
    • VersR 1962, S.593 ff

    Urteile, in denen die Ruhkopf/Sahm-Methode erwähnt wird

    • Ruhkopf-Sahm
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    5 Kommentare
    1. anonym
      anonym sagte:
      5. Oktober 2016 um 21:28

      Zitat: „Ein Minderwert wird bei folgenden Bedingungen ausgeschlossen:
      Bagatellschadengrenze: RK / NP => Bagatellschaden“

      Laut „Der Kraftfahrsachverständige in der Praxis“, E. Halbgewachs u.a. von 1984 ist die Bagatellschadengrenze RK/VW (bzw. Zeitwert)<10%., nicht /NP.

      Mach ja auch Sinn, da die Tabelle RK/VW dann ab 10% anfängt.

      Bei Colliseum ist das auch falsch.

      Antworten
      • minderwert
        minderwert sagte:
        11. Oktober 2016 um 19:54

        Wie Sie bereits sagen, kann die bei Halbgewachs gemachte Aussage zur Ruhkopf/Sahm-Formel sinnvoll sein. Zu sagen ist jedoch, dass genau der Quotient RK/NP oder RK/VW für einige Verwirrung gesorgt hat. Dazu mein Beitrag auf https://de.wikipedia.org/wiki/Minderwert:
        … Ergänzend ist hier von einem zeitgeschichtlichen Kuriosum der Ruhkopf-Formel zu berichten: In der gängigen Rechtsprechung wird die Bagatellschadengrenze mit 10 %-40 % des Zeitwertes interpretiert. Dem liegt ein Druckfehler in der Veröffentlichung vom 1. Juli 1962 zugrunde. Ursprünglich war hier jedoch der Neuwert gemeint, dies wurde explizit von Ing. Karl Hans Sahm in einer Stellungnahme vom 17. April 1970 erklärt. Jedoch fand dieser Nachtrag zu keinem Zeitpunkt mehr Eingang in die praktische Berechnung noch Rechtsprechung. …

        Original-Dokument mit Begründung:
        https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Schreiben_Karl_Hans_Sahm_17.04.1970.pdf

        Es bleibt bei dem bekannten Fakt: Der Minderwert kann weder mit dem einen noch mit dem anderen Qutient im Wortsinne „berechnet“ werden. Vielmehr wird der Minderwert vom Sachverständigen ermittelt – die Formel kann Anhaltspunkte liefern.

        Antworten
    2. Benno Wavemaster
      Benno Wavemaster sagte:
      5. November 2016 um 12:24

      Hallo ich habe da mal ne Frage,

      In der Vergangenheit wurde immer gesagt, daß bei der Methode Ruhkopf-Sahm alle Werte
      “ netto “ zu Grunde gelegt werden.
      Bei den Verhältnisberechnungen ist es ja auch egal, da es das selbe Ergebnis wie bei Bruttowerten ergibt.
      Aber bei der Endberechnung der Wertminderung bekomme ich ja beim Bruttoeinsatz einen höheren Endwert.

      Antworten
    3. Michael Weyerer
      Michael Weyerer sagte:
      4. September 2017 um 17:36

      Sehr geehrte Damen und Herren,
      bei einem Gutachten für ein Nutzfahrzeug habe ich zwei verschiedene Berechnungsmethoden für die Wertminderung angewandt. Die Nürnberger Versicherung ist der Meinung: “ Zur Wertminderung ist festzuhalten, dass es die Methode Ruhkopf/Sahm für Nutzfahrzeuge nicht gibt. Die Berechnung kann maximal aus den Vorgaben des BSVK ergeben.“
      Muss ich die Meinung der Nürnberger Versicherung akzeptieren oder kann man einen Wiederspruch erheben?
      Vielen Dank im Voraus.

      Mit freundlichen Grüßen
      Michael Weyerer

      Antworten
      • p160490
        p160490 sagte:
        5. September 2017 um 06:32

        Die Formeln auf minderwert.de sind nach dem jetzigen Stand nur für PKW ausgelegt. Merkantile Minderwerte für Nutzfahrzeuge lassen sich damit nicht ermitteln.
        Formelwerke für Nutzfahrzeuge sind ausschließlich für BVSK definiert:
        Excel: https://goo.gl/h2Y6aW
        Richtlinie: https://goo.gl/psXMDn

        Eventuell sind auch Urteile zum Thema „Nutzfahrzeuge“ von Interesse: http://minderwert.de/urteile/?wdt_column_filter%5Burteil_taxonomy_thema%5D=Nutzfahrzeug

        Antworten

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