, Duisburg, 2014-04-17, 12 S 153/13
Unfallfahrzeug wurde unrepariert veräußert, weshalb ein merkantiler Minderwert nicht besteht.

, Aschaffenburg, 2014-07-24, 23 S 21/14
Ein etwaiger merkantiler Minderwert ist nicht anhand allgemeingültiger Tabellen, sondern mit Hilfe sachverständiger Beratung unter Berücksichtigung der Einzelumstände zu schätzen.

, Hanau, 2015-02-04, 4 O 818/13
Sowohl der vom Gericht bestellte Sachverständige als auch der Privatgutachter haben dargestellt, dass die Bestimmung des Minderwertes durch Berechnungsmethoden nicht zuverlässig erfolgen kann.

, Amberg, 2015-04-28, 11 O 899/14
Entscheidung über beanspruchten fiktiven Reparaturkosten, merkantile Wertminderung und die Gerichtskostenzinsen. Zu einer Nachbesichtigung oder Gegenüberstellung durch die eintrittspflichtige Kfz-Haftpflichtversicherung ist der Geschädigte nur dann verpflichtet, wenn der eintrittspflichtige Versicherer nachvollziehbare Gründe für die Gegenüberstellung oder Nachbesichtigung angibt.

, Karlsruhe, 2011-05-18, VIII ZR 260/10
Schadensersatzleistungen im Rahmen der Rückgabe des Leasinggegenstandes sind umsatzsteuerfrei, da ihnen keine steuerbare Leistung des Leasinggebers gegenübersteht. Dazu zählt auch der Minderwertausgleich.

, Celle, 1973-03-22, 5 U 154/72
Minderwert auch bei schwerwiegendem Unfall ohne Vorschaden

, Düsseldorf, 1986-11-17, 1 U 229/85
Ein ersatzfähiger merkantiler Minderwert nach unfallbedingter Reparatur kann auch für ältere Kraftfahrzeuge - selbst bei einer Laufleistung von weit über 100.000 km - in Betracht kommen.

, Köln, 1992-06-05, 19 U 253/91
Bei der Berechnung des merkantilen Minderwertes eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeuges ist der Schätzung eines Sachverständigen, der das Fahrzeug begutachtet hat, der Vorrang vor tabellarischen Berechnungsmethoden zu geben. Dies gilt insbesondere dann, wenn es sich um einen gesuchten Fahrzeugtyp der Luxusklasse handelt, der nach ordnungsgemäß behobenem Unfallschaden ohne nennenswerten Preisabschlag verkauft werden kann.

, Jena, 2004-04-28, 3 U 221/03
Berechnung des Minderwertes eines Sportwagens mittels Berechnung nicht möglich

, Frankfurt, 1998-07-16, 7 U 172/97
Ob die Reparatur durchgeführt wird oder nicht, hat auf den merkantilen Minderwert keinen Einfluss, da der Grund für die Wertminderung (Fahrzeug als Unfallwagen) selbst bei einer durchgeführten Reparatur nicht beseitigt wird.