, Karlsruhe, 2004-11-23, VI ZR 357/03
Zur Bemessung der Nutzungsausfallentschädigung und des merkantilen Minderwerts bei einem älteren Kraftfahrzeug. Die merkantile Wertminderung stellt einen unmittelbaren Sachschaden dar. Ein merkantiler Minderwert wurde im konkreten Fall nicht zuerkannt. Der Senat hat bisher nicht abschließend entschieden, bis zu welchem Alter eines Fahrzeuges bzw. bis zu welcher Laufleistung ein merkantiler Minderwert zuerkannt werden kann.