, Braunschweig, 2005-12-22, 6 C 18/05
Berechnungsmodelle zur Wertminderung geben lediglich Anhaltspunkte für die Schätzung des merkantilen Minderwerts, plausible Ermittlungen des Sachverständigen sind vorzugswürdig.

, Salzgitter, 2006-01-25, 21 C 160/05
Individuellem Sachverständigengutachten, das durch Erfahrung und Marktübersicht des Sachverständigen geprägt wird, gebührt bei der Ermittlung der Wertminderung der Vorrang vor den Berechnungsmethoden nach Halbgewachs oder Ruhkopf/Sahm.

, Essen, 2002-08-27, 132 C 246/01
Kein merkantiler Minderwert bei Fahrzeug älter 5 Jahre und 108000 km Laufleistung

, Neumünster, 2008-05-15, 32 C 1453/07
Eine Reparatur mit Kosten von rund 8.800 EUR (knapp über dem WBW) wirkt sich auch bei einem älteren Volvo Pkw wertmindernd aus.

, Erkelenz, 2008-09-30, 6 C 215/08
Der pauschale Hinweis auf das Alter des Pkws ist nicht geeignet, die Annahme einer Wertminderung in Zweifel zu ziehen.

, Köln, 1991-02-22, 266 C 498/90
Literarisches Urteil zum Schmunzeln

, Bautzen, 2012-04-18, 20 C 1197/10
Das Urteil kommt zu dem Ergebnis, dass die Wertminderung am Fahrzeug 329,31 Euro betrage. Das habe nach Angaben des für das Gericht tätigen Sachverständigen eine „ganz aktuelle Berechnungsmethode“ ergeben.

, Montabaur, 2010-04-30, 18 C 158/09
Auch für gewerblich genutzte Fahrzeuge kommt eine Wertminderung in Betracht.

, Lampertsheim, 2007-12-24, 3 C 765/07
Für die Frage, ob ein merkantiler Minderwert zuzubilligen ist, sind Alter und Laufleistung zwar zu berücksichtigen, bilden aber keine starre Grenze.

, Hamburg-Altona, 2013-04-02, 318c C 274/12
Auch ein gewerblich genutztes Fahrzeug kann durch einen Unfallschaden eine Wertminderung erleiden.