, Kempten, 2017-03-29, 13 O 808/16
Anspruch auf Zahlung des Minderungsbetrages. Abgasskandal wirkt sich bei Verkaufsverhandlungen negativ auf den erzielbaren Preis aus.

, Hildesheim, 2017-01-17, 3 O 139/16
Der Geschädigte braucht sich nicht auf die Erstattung eines etwaigen Minderwerts des Fahrzeugs verweisen zu lassen. Dies käme nur in Betracht, wenn der Vermögensnachteil des Geschädigten durch Zahlung des Minderwerts vollständig ausgeglichen werden könnte. Das ist aber gerade nicht der Fall. Denn der Vermögensnachteil liegt nicht allein darin, dass der Geschädigte ein mit dem Makel des „Dieselskandals“ behaftetes und deshalb womöglich schlechter verkäufliches Auto erhalten hat. Vielmehr besteht der Vermögensnachteil auch darin, dass der abgeschlossene Kaufvertrag dem Geschädigten gerade deshalb ungünstig ist, weil die technischen Folgen der Softwaremanipulation und des dadurch erforderlich gewordenen Updates nicht abzuschätzen sind.

, Saarbrücken, 2011-03-18, 13 S 158/10
Keine pauschale Bagatellgrenze für Eintreten eines Minderwert. Auch bei Bagatellschäden ein merkantiler Minderwert entstehen kann. Entscheidend ist, ob sich die Reparatur im Verhältnis spürbar negativ auf dessen Wiederverkaufswert auswirkt.

, Dortmund, 2011-05-04, 21 O 302/10
Minderwert entsteht auch bei gewerblich genutztem Taxi.

, Frankfurt am Main, 2006-06-13, 2‐24 S 346/03
Der Schätzung eines Sachverständigen ist bei der Ermittlung der Wertminderung gegenüber tabellarischen Berechnungsmethoden wie Ruhkopf/Sahm der Vorrang zu geben, weil die jeweilige Schadensstruktur berücksichtigt werden muss.

, Köln, 2016-03-29, 36 O 65/16
Ein Blechschaden ist grundsätzlich geeignet eine merkantile Wertminderung zu begründen. Es bedarf einer Betrachtung des Kundenkreises für das konkret betroffene Fahrzeug (u.a. Typ, Marke, Laufleistung, Erstzulassung) und dessen Erwartungshaltung.

, Ulm, 1984-04-11, 1 S 27/84
Grundsätzlich kann auch bei der Beschädigung von Motorrädern der Ersatz des merkantilen Minderwerts verlangt werden.

, Aschaffenburg, 1990-03-08, S 268/89
Auch Krafträder stellen ein denkbares Objekt für den Anfall eines merkantilen Minderwertes dar.

, Braunschweig, 1992-02-21, 6 S 280/91
Merkantiler Minderwert ist auch bei Motorrädern gerechtfertigt, da auch bei einem instand gesetzten Motorrad Zweifel bleiben, ob tatsächlich sämtliche Unfallschäden erkannt und behoben worden sind und ob insbesondere die Reparatur auch fachgerecht ausgeführt worden ist.

, Baden-Baden, 2014-05-08, 3 S 50/13
Ein Privatgutachten kann den Sachverständigenbeweis nur entbehrlich machen, wenn das Gericht das Gutachten für ausreichend erachtet, um die Beweisfrage zuverlässig zu beantworten.